FG AG: Schadensersatz für Aktionärin

Das Landgericht Aschaffenburg hat den Vorstandsvorsitzenden der FG Vermögensberatungs- und Verwaltungs Aktiengesellschaft (FG AG), Aschaffenburg, dazu verurteilt, 150.000 Euro Schadensersatz an eine Aktionärin des Unternehmens zu zahlen (Az.: 3 O 341/06).
Hintergrund: Die im Jahr 1991 gegründete FG AG war ursprünglich mit der Vermittlung unterschiedlicher Kapitalanlageprodukte befasst. Im Jahr 2000 gab sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn, ihre Zulassung zurück, um sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens zu beschränken. Am 17. Mai 2006 wurde über das Vermögen der FG AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter fand eine desolate Vermögenssituation vor: Seit 1999 hatte die FG AG kontinuierlich Verluste erlitten und war seit Jahren überschuldet. Dieser Umstand hinderte ihren Vorstandsvorsitzenden Günter W. Grünewald jedoch nicht daran, gutgläubigen Kapitalanlegern praktisch wertlose Aktien der FG AG anzubieten. Dieses Verhalten kommt ihn nun teuer zu stehen.

Rechtsanwalt Heinz O. Steinhübel von der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel und von Buttlar zeigt sich zufrieden, die Richter von der zivilrechtlichen Haftung des Vorstandsvorsitzenden überzeugt zu haben und weist daraufhin, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen habe. (af)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments