Börsenprofi soll Schadensersatz zahlen

Der Börsenbriefherausgeber, Investmentberater und Seminar-Trainer Markus Frick ist am 5. Februar vom Landgericht Heidelberg zur Zahlung von Schadensersatz an einen Kunden verurteilt worden.
Wegen erlittener Kursverluste muss Frick einen Betrag in fünfstelliger Höhe an einen geschädigten Abonnenten zahlen.

Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei PPR & Partner vertritt neben dem erfolgreichen Kläger etwa 50 weitere Mandanten in Schadensersatzangelegenheiten gegen Frick, der die börsentäglich erscheinende ?Markus Frick Email-Hotline? herausgibt. ?Unsere Mandanten sind beziehungsweise waren Abonnenten der E-Mail-Hotline?, sagt der Rechtanwalt Dr. Theo Rauh.

So sollen sich drei vom Finanzexperten empfohlene Rohstoffwerte als mehr oder weniger wertlose Gesellschaften entpuppt haben. PPR & Partner zufolge sind zahlreiche weitere Schadensersatzklagen gegen Frick anhängig. ?Aufgrund des Urteils rechnen wir mit einer weiteren Klagewelle. Die kumulierten Streitwerte könnten unter Umständen leicht einen zweistelligen Millionenbetrag erreichen?, prognostiziert Rauh. Weiter räumt er jedoch ein: ?Soweit uns bekannt ist, handelt es sich um das erste Urteil gegen Frick wegen falscher beziehungsweise unzulänglicher Information und Beratung der Abonnenten über die empfohlenen Unternehmen?.

Das Urteil (Az.: 2 O 261/07) ist noch nicht rechtskräftig. (aks)

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