Honorarberatung ist auch Versicherungsvermittlern erlaubt

Versicherungsmakler dürfen künftig Honorarzahlungen für die Beratung von Kunden, die keine Verbraucher sind, vereinbaren. Dies geht aus einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, hervor.

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV, heute BaFin) hatte ursprünglich in einer Veröffentlichung festgelegt, dass Honorarberatung grundsätzlich nicht zulässig ist und bei Verstößen dagegen die Staatsanwaltschaft oder die zuständigen Gewerbeämter unterrichtet werden müssen.

Der AfW ist allerdings überzeugt davon, dass honorarpflichtige Beratung eines Versicherungsmaklers im Zusammenhang mit ? einer auch nur beabsichtigten ? Versicherungsvermittlung zulässig ist und hatte die BaFin gebeten, sich dazu zu äußern.

Auf die Nachfrage des AfW hat eine Mitarbeiterin der BaFin folgendermaßen geantwortet: ?Beider Veröffentlichung handelt es sich um eine Auslegung nach der damaligen Sach- und Rechtslage. Der Inhalt ist inzwischen infolge der rechtlichen Änderungen überholt. … Das die Aufsicht nach der derzeitigen Rechtslage den Industrie und Handelskammern zugewiesen ist, ist meines Erachtens unstreitig.?

Grundlage ist eine Gesetzesänderung

Ein weiterer Mitarbeiter der BaFin hat dies gegenüber cash-online bestätigt und darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine Gesetzesänderung handelt, die im Zuge der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie zustande gekommen war. In Paragraf 34d der Gewerbeordnung (GewO) heißt es in Absatz 1, Satz 4: ?Die einem Versicherungsmakler erteilte Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten.?

Der geschäftsführende Vorstand des AfW, Rechtsanwalt Norman Wirth dazu: ?Wir freuen uns, dass nun auch das BaFin diesen alten Zopf abschneidet und damit den Gegnern alternativer Vergütungsmodelle ihr Hauptargument nimmt. Alternativen zum Courtagemodell für Versicherungsmakler sind möglich! Wieweit diese sich durchsetzen, wird abzuwarten bleiben und hängt sicherlich auch von der Bereitschaft der Versicherungsunternehmen ab, Nettotarife anzubieten.? (aks)

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