Politik überprüft Vermittlergesetz

Die Regierung wertet zurzeit die Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermV) aus und plant einige Änderungen.

Den Entwurf dafür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) an diverse Branchenverbände geschickt, die dazu bis zum 22. August dieses Jahres Stellung nehmen können. „Es handelt sich dabei um einen formalen Schritt im Rahmen des Evaluierungsprozesses, letztlich geht es vor allem um technische Details“, so Pressereferentin Dr. Charlotte Lauer gegenüber cash-online.

Sperrfrist bei Sachkundeprüfung entfällt

Beispielsweise will das Ministerium die einjährige Sperrfrist für Kandidaten kippen, die zwei Mal durch die Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer (IHK) gefallen sind. Dies hatte beispielsweise der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), Berlin, gefordert. Dass es nun leichter wird, die Prüfung nachzuholen, begrüßt der AfW deutlich.

Das BMWi begründete seine Entscheidung in dem Entwurf damit, dass sich ?die erneute Ablegung einer Prüfung nach zwei Fehlversuchen in der Praxis als nicht effizient erwiesen hat?. So hätten die IHKn unter anderem die Sperrfrist unterschiedlich gehandhabt. Auch das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV), München, freute sich über die Entscheidung und teilte mit, dass dadurch Prüfungskandidaten nicht mehr ungleich behandelt werden könnten. Geregelt wird neuerdings auch, dass die Prüfung an allen IHKn in Deutschland gemacht werden kann ? wodurch Vermittler flexibler werden.

Weiterhin mündlicher Test

Die Sachkundeprüfung muss auch weiterhin mündlich abgelegt werden. Dies bedauert der AfW, da er einen Widerspruch in dieser Vorgabe sieht. So sei es paradox, dass der Prüfling einerseits bis zu seiner Zulassung keinen Versicherungsschutz vermitteln und auch nicht beraten darf, andererseits aber genau diese Fähigkeiten abgefragt werden. Die geforderte Sachkunde würde eben erst in der Praxis zum Tragen kommen. Dies sieht der BWV anders: ?Das Handwerkszeug des Vermittlers ist Sprache. Kommunikative Kompetenz kann nur im praktischen Prüfungsteil bewertet werden. Nur wer ein Gespräch mit Bedarfsermittlung, Lösungs- und Produktvorschlägen entwickeln und führen kann, erfüllt die Anforderungen einer modernen praxis- und handlungsorientierten Sachkundeprüfung im Sinne des Kunden?, sagt Thomas Krämer, Geschäftsführer Außendienst-Ausbildung des BWV.

Nachhaftung bei Berufshaftpflicht künftig begrenzt

Darüber hinaus will das Ministerium die jährliche Mindest-Versicherungssumme in der vorgeschriebenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) um 13 Prozent auf 1,13 Millionen Euro pro Versicherungsfall sowie 1,7 Millionen Euro insgesamt erhöhen. Diese obligatorische Anpassung der Versicherungssumme soll künftig alle fünf Jahre erfolgen. Außerdem soll die Dauer der Nachhaftungszeit auf fünf Jahre begrenzt werden. Bislang haben die Versicherungen individuell festgelegt, für welchen Zeitraum sie für Schäden von nicht mehr berufstätigen Vermittlern aufkommt.

Dies wird vom AfW scharf kritisiert. Die zeitliche Begrenzung der Nachhaftung würde die Existenz jener Versicherungsberater gefährden, die ihren VSH-Vertrag wechseln oder ihre Tätigkeit beenden. Würde beispielsweise nach zehn Jahren ein großer Haftungsfall etwa im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) auftreten und der Schutz nicht mehr bestehen, könnte ein Vermittler ernsthafte finanzielle Probleme bekommen. Die Begründung der Regierung, dass die Verlängerung der Nachhaftungszeit dazu geführt hätte, dass die VSH-Prämien um zehn Prozent gestiegen seien, hält der AfW für nicht gerechtfertigt. Höhere Ausgaben im Wert von etwa 100 Euro pro Jahr seien tragbar, wenn dafür dauerhafter Versicherungsschutz besteht.

Zudem hält das Ministerium weiter an der sogenannten ?Alte-Hasen-Regelung? fest. Angestellte Außendienstmitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2009 als Mehrfachagenten oder Makler arbeiten wollen, müssen nach wie vor die Sachkundeprüfung nachholen und sich im Vermittlerregister eintragen lassen ? selbst wenn sie bereits seit dem 31. August 2000 ohne Unterbrechung tätig waren. Solange sie aber angestellt bleiben, soll die Sachkundeprüfung allerdings nicht erforderlich sein. (aks)

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