AfW: Mehrfachvertreter sind poolfähig

Der Berliner AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat sich zu der Diskussion über die Zusammenarbeit von Maklerpools und Mehrfachvertretern geäußert.

Ob eine Kooperation weiter möglich ist oder nicht, ist aktuell noch nicht vollständig geklärt. So herrscht etwa die Auffassung, dass Mehrfachvertreter, die Geschäft bei einem Pool einreichen, eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Doppelrechtsstellung hätten, also zugleich als Makler und Mehrfachagent auftreten.

Kein gesetzlicher Konflikt ersichtlich

Norman Wirth, Rechtsanwalt und geschäftsführender Vorstand des AfW dazu: ?Wir können hier keinen Konflikt erkennen. Ein Verstoß gegen die Vermittlerverordnung durch den Mehrfachvertreter ist nicht ersichtlich.?

Pools agieren als Großhändler

Ein Hinweis dafür sei, dass der Pool eine Dienstleistung für Versicherer und Vermittler, nicht aber für Endkunden anbietet. Da dieser das Geschäft bündele sei er vielmehr als Großhändler und nicht als Makler tätig. ?Eine Offenlegungspflicht über den Status eines Pools ist nach unserer Auffassung gegenüber einem Kunden nicht erforderlich, erscheint jedoch in Anbetracht der nicht ganz klaren rechtlichen Situation sinnvoll?, sagt Wirth weiter.

Wirtschaftsministerium äußert sich noch unklar

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird laut dem AfW mitgeteilt, dass der Versicherungsvertreter in einzelnen Fällen makelnd tätig sein kann, ohne dass die gewerberechtliche Einordnung als Versicherungsvertreter in Frage gestellt wird. (aks)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments