Vermittlerregister: Gnadenfrist erteilt

Säumige Vermittler haben noch bis zum 31. März dieses Jahres Zeit, sich bei den Industrie- und Handelskammern (IHKn) zu registrieren. Ursprünglich war die Deadline am 31. Dezember 2008 abgelaufen.

Vorläufig keine Bußgelder zu erwarten

So teilt das Bundeswirtschaftsministerium in einem cash-online vorliegenden Schreiben an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Gewerberechtsreferenten der Länder mit, dass bis zum Ende der verlängerten Frist keine Bußgelder erteilt werden und auch Untersagungen wegen einer fehlenden Gewerbeerlaubnis nicht stattfinden werden. Rechtlich gesehen dürfen Versicherer eigentlich nur noch Geschäft von Vermittlern annehmen, die sich in das entsprechende Register eingetragen haben – unabhängig davon ob dieser eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können oder nicht.

Allerletzte Chance gegeben

Dieser Beschluss gilt jedoch ausdrücklich nur für solche Vermittler, die bereits seit dem 1. Januar 2007 in ihrem Beruf tätig sind. Zudem handelt es sich dieses Mal um eine letztmalige Übergangsregelung, betont das Ministerium. Das Schreiben wurde an alle IHKn in Deutschland verschickt.

Grund für den erweiterten Registrierungszeitraum ist dem Schreiben zufolge, dass Ende des Jahres derart viele Anträge auf eine Gewerbeerlaubnis bei den IHKn eingereicht worden sind, dass diese nicht innerhalb der gesetzlich vorgegeben Frist rechtsverbindlich bearbeitet werden konnten. (aks)

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