IHK: „Berufsbild Honorarberater rechtlich verankern“

In einem Positionspapier hat ein Arbeitskreis der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main jetzt seine Vorstellungen zum Thema Honorarberatung dargelegt. Im Fokus steht dabei unter anderem die Schaffung eines Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“ sowie damit einhergehend die rechtliche Verankerung.

Papier„Die aktuelle Diskussion um die verschiedenen Vergütungsmodelle ist nicht zielführend. Vielmehr sollte dafür Sorge getragen werden, verlässliche gesetzliche Grundlagen für die Honorarberatung zu schaffen“, sagte Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des Ausschusses Finanzdienstleistungen, dem der Arbeitskreis angehört. Honorar- und Provisionsberatung dürften dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das Bundesverbraucherschutzministerium sei aufgefordert, auf schnellstem Wege Regelungen zu erlassen, so Pfefferkorn weiter.

Vier Kernthesen hat der Arbeitskreis der IHK formuliert: Erstens die bereits genannte Schaffung und rechtliche Regelung des Berufsbildes „unabhängiger Finanzberater“. Zweitens ein Verbot der Provisionsannahme, das heißt, der Berater soll keine Provision für die Vermittlung von Produkten kassieren dürfen, wenn er als Honorarberater arbeitet.

Geht es nach den Vorstellungen der dem Arbeitskreis angehörigen Finanzexperten sollen drittens Gebührenordnungen analog zu freien Berufen wie bei Steuerberatern oder Rechtsanwälten geschaffen werden. Viertens müssten Zulassungsvoraussetzungen definiert werden, die Mindestqualifikation und Registrierungspflichten beinhalten.

Des Weiteren müsse der unabhängige Berater die Haftungsverantwortung seiner Empfehlungen übernehmen und dementsprechend über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügen, heißt es weiter. (ks)

Foto: Shutterstock

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