VDVM: Honorarberatung nur eine Option

Das Vergütungsmodell Beratung gegen Honorar hat bei den Maklern weiter keine Chance. Das zeigt die aktuelle Mitgliederbefragung des Verbands Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), die bei einem Pressegespräch in Hamburg vorgestellt wurde.

Dr. Hans-Georg Jenssen, VDVM
Dr. Hans-Georg Jenssen, VDVM

So spielt die Honorarberatung, wie auch schon im vergangenen Jahr, bei 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen keine Rolle oder liegt unter fünf Prozent. Lediglich im Segment der Industrieversicherung ist der Anteil am Geschäft gegen Honorar etwas höher. Hier meldeten einige Unternehmen einen Umsatzanteil der Vermittlung und Betreuung gegen Honorarberatung zwischen fünf und 15 Prozent.

Von den befragten Maklerunternehmen gaben nur sieben Prozent an, dass sie im Berichtsjahr häufiger als bisher von ihren Kunden zum Thema Honorar angesprochen wurden. 70 Prozent bemerken keine Veränderung im Kundenverhalten und 23 Prozent melden rückläufige Anfragen.

Außerdem nimmt der Umfrage zufolge das Interesse der Kunden an der Vermittlervergütung ab. Nur sechs Prozent der Unternehmen gaben an, dass ihre Kunden eine weitergehende Transparenz wünschen, 76 Prozent konnten keine Veränderung zum Vorjahr feststellen. 18 Prozent gaben sogar an, dass sie weniger häufig um mehr Transparenz gebeten wurden.

Der VDVM sieht sich in seiner These bestätigt, dass keine Notwendigkeit für die Schaffung eines neuen Berufsbildes besteht, wie von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) in den zehn Eckpunkten für eine gesetzliche Verankerung der Honorarberatung gefordert wird.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum der deutsche Gesetzgeber zugunsten eines noch nicht existenten beziehungsweise eines von derzeit nur 203 registrierten Versicherungsberatern ausgeübten Geschäftsmodells in das Marktgeschehen eingreifen sollte“, sagte Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des VDVM. Die Courtage als Leitvergütung des Versicherungsmaklers sei im Markt akzeptiert.

Die honorierte Beratung sei nur eine Option, sie kann eine Beratung gegen erfolgsabhängige Vergütung nicht ersetzen, sondern nur ergänzen. Letztlich müsse dem Verbraucher die freie Entscheidung bleiben, welche Vergütungsform er bevorzugt. Dafür setze sich der Verband auch bei Überarbeitung der Richtlinie zur Versicherungsvermittlung (IMD II) ein.

Seite 2: Wie es um die Geschäftslage der Mitglieder bestellt ist

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