34f Gewo: Bestandsübertragung statt Erlaubnis

Am 30. Juni endet die Umtauschfrist für bisherige 34c-Vermittler, die künftig Finanzanlagen gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (Gewo) vermitteln wollen. Mit dem Konzept „Inaktiver Bestandsinhaber“ richtet sich der Maklerpool Netfonds an diejenigen Vermittler, die keine Gewerbeerlaubnis beantragen wollen.

Für die Vermittler, die sich aus Kosten- oder Zeitgründen gegen den Paragraf 34f GewO entschlossen haben, will der Hamburger Maklerpool die Möglichkeit bieten über eine Ergänzungsvereinbarung weiterhin einen Großteil der Provisionen zu erhalten.

Bis zum 30. Juni können diese demnach ihre Bestände zu Netfonds übertragen, um sich so weiterhin ihre Provisionen zu sichern.

Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist laut Netfonds ein Beratungs- und Vermittlungsverbot für die Makler. Dies entspricht den Regelungen im Paragraf 34f GewO, nachdem Vermittler ohne Erlaubnis nicht mehr beraten oder vermitteln dürfen.

Provisionen sichern durch Bestandsübertragung

„Wir wollen allen Vermittlern auch weiterhin die Möglichkeit bieten, an den Provisionen für die bereits erbrachten Vermittlungs-/Beratungsleistungen zu profitieren“, erläutert der Netfonds-Vorstand Martin Steinmeyer.

Zusätzlich zu dem „Rundum-Sorglos Paket“ für Inhaber des Paragrafen 34f GewO will Netfonds demnach auch für Vermittler ohne Gewerbeerlaubnis mit dem „Inaktiven Bestandsinhaber“ eine Lösung bieten. Umfrageergebnisse unter den Vermittlern des Maklerpools hatten ergeben, dass etwa 70 Prozent planen, den Paragraf 34f GewO zu beantragen. (jb)

 

Foto: Shutterstock 

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