VDVM entwickelt Provisionsmodell

Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) hat ein eigenes Provisionsmodell erarbeitet. Durch eine Verlagerung des Zahlungsstroms vom Abschluss auf die Vertragslaufzeit, will der VDVM unter anderem den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorgeschlagenen Provisionsdeckel überflüssig machen.

Peter Wesselhoeft, VDVM: „Eine Deckelung würde Versicherungsmakler gegenüber der Ausschließlichkeit erheblich benachteiligen.“

Der Vorschlag des GDV widerspreche dem Grundsatz der Privatautonomie einer sozialen Marktwirtschaft und stelle der Branche ein Armutszeugnis aus, kommentiert VDVM-Präsident Peter Wesselhoeft. Denn es stehe jedem Versicherer bereits heute frei, marktwirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen in eigener unternehmerischer Verantwortung zu treffen.

„Makler in Mithaftung für teilweise überzogene Vergütungen an Strukturvertriebe oder Maklerpools zu nehmen, ist weder angemessen noch fair“, so Wesselhoeft weiter. Zudem würde der Vorstoß des GDV Versicherungsmakler gegenüber den Ausschließlichkeitsvertretern erheblich benachteiligen, da letztere von einer Begrenzung der Abschlussvergütung wenig oder gar nicht betroffen wären.

Reduzierte Abschlussprovision und laufende Bestandscourtage

Der VDVM arbeitet seit einem Jahr an einem eigenen Vergütungsmodell, dessen Ziel es ist den Kunden ein Produkt anbieten zu können, bei dem der Rückkaufswert nach fünf bis sechs Jahren die Summe der eingezahlten Beträge erreicht. Dies sei möglich, da den Berechnungen die vergleichsweise niedrigen Stornoquoten der im Verband organisierten Versicherungsmakler zugrunde gelegt werden konnten, so der VDVM.

Im VDVM-Modell erhält der Versicherungsmakler zu Vertragsbeginn eine reduzierte Abschlussprovision bei einer angemessenen Stornohaftzeit von fünf bis zehn Jahren und im Anschluss eine laufende Bestandscourtage erhalten. Der Vermittler bekommt im Modell bei Abschluss zwei Prozent Courtage und ab dem zweiten Jahr der Vertragslaufzeit eine auf zwei Prozent des laufenden Beitrags verdoppelte Bestandsvergütung bei zehn Jahren Stornohaftzeit.

Bessere Position des Kunden bei Kündigung

Das Konzept stärke auch die Position des Kunden bei einer Kündigung, so der VDVM. Ein Musterkunde erhalte demnach nach Ablauf von fünf von insgesamt 35 Jahren Vertragslaufzeit seine eingezahlten Beiträge fast vollständig zurück, während ihm nach heutiger Praxis nur gut die Hälfte zustehe.

Dem Verband ist bewusst, dass das Modell nicht auf ungeteilte Zustimmung treffen wird. “ Insbesondere für dienstjunge Vermittler und Existenzgründer birgt unser Ansatz erhebliche Probleme beim Aufbau einer Existenz“, räumt Wesselhoeft ein. „Auf der anderen Seite sind wir überzeugt: Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen.“

Das Konzept soll laut VDVM auf der Mitgliederversammlung am 15. November als Leitantrag eingebracht werden. Mit der Stuttgarter Lebensversicherung hat der Verband den Vorschlag bereits konkret kalkuliert. Die Markteinführung eines entsprechenden Tarifs der Lebensversicherung sei demnach für Frühjahr 2014 vorgesehen. (jb)

Foto: Shutterstock

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