Nachfolge: VFM bietet Lösungspaket

Die demografische Entwicklung macht auch vor der Maklerschaft nicht halt. Das hat der Pegnitzer Maklerverbund VFM zum Anlass genommen, Lösungen zur Unternehmensnachfolge zu entwickeln. Herausgekommen ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket, dessen Kern die Wahl der geeigneten Rechtsform für Maklerbetriebe bildet.

 

Immer strengere Datenschutzrichtlinien führen dazu, dass Bestandsübertragungen in weiten Teilen nicht mehr möglich sind, weil die Weitergabe von Daten an den Nachfolger eine Datenschutzeinwilligung der Kunden voraussetzt.

Als Einzelfirma ist ein Maklerbetrieb daher heute nur noch schwer zu verkaufen, da der Bestand nur bei Zustimmung jedes einzelnen Kunden rechtskonform auf den Nachfolger übergehen kann, so VFM. Dieser Aufwand sei in der Praxis kaum zu leisten und wirke sich in jedem Fall negativ auf den erzielbaren Kaufpreis aus.

Verstirbt der Erlaubnisinhaber einer Einzelfirma, erlischt die Erlaubnis gemäß Paragraf 34 d der Gewerbeordnung. Die Erben haben in der Regel nicht die gesetzlich geforderte Qualifikation, weshalb eine Fortführung scheitert, warnt der Maklerverbund. Viele Versicherer zahlen demnach in diesem Fall keine Courtagen mehr.

VFM offeriert Nachfolge-Paket

Heiner Herbring, Sprecher des VFM Maklerbeirats, hat gemeinsam mit Kollegen und VFM-Justitiar Retsch ein umfangreiches Vertragspaket zur Nachfolgeregelung geschnürt, das jetzt allen VFM-Partnern vorgestellt wurde. Es enthält unter anderem einen GmbH-Vertrag mit Mustersatzungen und einer generationenübergreifenden Nachfolgeregelung, Vorsorge- und Betreuungsvollmacht sowie eine Vertretungsvollmacht für die Gesellschafterversammlung.

Als ersten Schritt der Nachfolgeplanung rät Justitiar Retsch allen Maklern, ihre Firmierung zu überprüfen. „Die optimale Rechtsform ist natürlich immer individuell zu betrachten. Wir empfehlen die GmbH sowie die GmbH & Co. KG. Bei beiden ist ein Verkauf der Gesellschaft als Ganzes und damit des Maklerunternehmens möglich, und die Haftung wird auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Allerdings haben beide Gesellschaftsformen Vor- und Nachteile“, so Retsch.

Geeignete Rechtsform finden

Für eine GmbH spreche die steuerliche Gestaltungsfreiheit: GmbH und Makler können Verträge schließen, die Finanzierung der Altersversorgung des Geschäftsführers ist über den Betrieb möglich, und Gewinne können steuerlich in der Gesellschaft verbleiben. Diese Rechtsform erfordere aber stabile Geldflüsse und Gewinnerwartungen, denn bei finanzieller Schieflage könne der Geschäftsführer wegen des Vorwurfs einer Insolvenzverschleppung belangt werden.

Die GmbH & Co. KG biete mehr Flexibilität, weil die Einnahmen in der Vermögenssphäre der Gesellschafter verbucht werden. Die Überschuldungsthematik spiele daher keine bedeutende Rolle. „Allerdings ist die Kehrseite, dass diese Konstellation zu Überentnahmen bis hin zur Schieflage des Unternehmens verleiten kann. Eine GmbH zwingt dagegen zu einer soliden Liquiditätsplanung, was Maklern nur zu empfehlen ist“, ergänzt Retsch. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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