BGH: Für Dummheit zahlt nur der Vertrieb

Es ist kaum zu fassen, wie leichtfertig manche Anleger mit ihrem Geld umgehen. Doch am Ende ist nur einer schuld: Der Vertrieb.

Der Löwer-Kommentar

„Eines muss jedem Finanzdienstleister klar sein: Geht die Sache schief, sind sich auch gestandene Anleger im Zweifel nicht zu schade, sich vor Gericht zu naiven Volltrotteln zu erklären“.

Mit dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Urteil zur Vertriebshaftung hatte der BGH über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Kläger im Jahr 2003 nicht weniger als 150.000 Euro plus 9.000 Euro Agio in eine atypisch stille Beteiligung an einem Autoleasing-Unternehmen investiert hatte, die dann zu Verlusten führte.

Trotz der hohen Summe hatte der Anleger sich anscheinend nicht die Mühe gemacht, sich näher mit dem Konzept, das der BGH zu den geschlossenen Fonds zählt, zu befassen. Vielmehr hatte er den Betrag im (damaligen) Wert eines kleinen Reihenhauses offenbar hauptsächlich auf Basis der vollmundigen Versprechen des Vermittlers investiert. Jedenfalls behauptet er das heute. Dass er sich damit als ziemlich dämlich outet, scheint ihn nicht zu stören.

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Der vom Gericht als Berater eingestufte Vermittler habe angegeben, es handele sich um „eine perfekte und absolut sichere Anlage für das Anlageziel der Altersvorsorge, die prognostisch zwölf Prozent pro Jahr abwerfe“, so der Vorwurf des Anlegers. Zudem sei er unter anderem nicht ausreichend über die spezifischen Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko, aufgeklärt worden und habe den Prospekt nicht erhalten.

Ob Groß- oder Kleinanleger spielt keine Rolle

Wenn der Finanzdienstleister tatsächlich so agiert hat, haben sich offenbar beide – Anleger und Vertrieb – reichlich dumm verhalten. Das hatte auch das Oberlandesgericht Frankfurt so gesehen. Es hatte dem Kläger zwar grundsätzlich Schadenersatz zugesprochen, den Anspruch aber um 50 Prozent gekürzt, weil der Anleger sich „besonders leichtfertig“ verhalten habe und deshalb eine Mitschuld trage.

Seite zwei: Vom Investor zum Volltrottel

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