Vererben ohne Testament – keine gute Idee

Auch junge Menschen benötigen oft ein Testament, um ihren letzten Willen zu verwirklichen, falls das Schicksal zuschlägt.

Ein Beispiel ist der Filmschauspieler James Dean, der vor nunmehr 60 Jahren im Alter von 24 Jahren bei einem Verkehrsunfall verstarb. Er hinterließ wertvolle Tantiemenrechte. Diese erbte sein Vater, der ein wahrer Rabenvater gewesen sein muss.

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Ersatzerben benennen

Jedes Testament sollte auch einen Plan B haben, wie folgendes Beispiel zeigt:

Der vermögende Vater V verstirbt zusammen mit seinem Sohn S bei einem Flugzeugabsturz. S hinterlässt seine Ehefrau, zu der auch V ein sehr herzliches Verhältnis hatte. Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält die Ehefrau aber nichts, denn S konnte seinen Vater nicht beerben, weil er ihn nicht überlebt hatte, sondern gleichzeitig mit ihm verstarb. Stattdessen erben entfernte Verwandte.

Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass selbst in Konstellationen, in denen die gesetzliche Erbfolge absolut erwünscht ist, im Normalfall hätte der Sohn seinen Vater beerbt, ein Testament für eine gute Vorsorge unverzichtbar ist.

Dr. Anton Steiner ist Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht e.V.(www.erbrechtsforum.de) und Fachanwalt für Erbrecht in München. Er ist Gründungspartner der Kanzlei Groll, Gross & Steiner (www.groll-gross-steiner.de).

Foto: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

 

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