Honorarberatung: Rolle rückwärts

Ein Jahr nach Einführung des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente ziehen Experten ein nüchternes Fazit. Das Gesetz zur Honorarberatung beinhaltet gleich mehrere Fallstricke, die dem Erfolg des Modells im Weg stehen.

Gastbeitrag von Andreas Rapp, Ellwanger & Geiger Privatbankiers 

„Die Problematik beginnt bereits bei den Begrifflichkeiten, denn der Titel des “Honorarberaters” ist nicht geschützt.“

Ein Jahr nach Einführung der Honorarberatung ziehen Experten ein nüchternes Fazit zum neuen Anlageberatungsmodell: Zu teuer, nicht transparent und von den Kunden schlicht nicht angenommen.

Dabei sollte das neue Gesetz die Anlageberatung durchsichtiger und kundenorientierter gestalten und als Alternative zum Modell der Provisionsberatung dienen. Diese hatte zuvor immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt.

Bürger wollen keine Honorare zahlen

Die Bezahlung der Berater durch Provisionen der verkauften Produkte führe dazu, dass sie per se keine unabhängige Beratung bieten könnten, so der Vorwurf. Die Anlageberatung auf Honorarbasis sollte diesen Interessenkonflikt beenden. Nur scheint das die wenigsten Verbraucher zu interessieren: Einer Umfrage zufolge ist nur jeder fünfte Deutsche bereit, für die Honorarberatung Geld auszugeben.

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Besonders zurückhaltend sind die Anleger in Bezug auf die Bezahlung, die unabhängig davon fällig wird, ob im Anschluss an die Beratung ein Investment getätigt wird oder nicht. Das zeigt: Ein weiterer Versuch, den Anlegerschutz mithilfe von gesetzlichen Regulierungen zu verbessern, droht zu scheitern.

 

Seite zwei: Fallstricke des Gesetzes

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