Kleinanlegerschutzgesetz kann Vermittler-Haftpflicht verändern

Das unlängst in Kraft getretene Kleinanlegerschutzgesetz hat für viele Vermittler Auswirkungen auf ihren Status und die Ausgestaltung bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Darauf weist die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) hin.

Neues Gesetzeslage kann Vermittler zum Handeln zwingen.

Die Veränderungen können danach sowohl vorteilhaft als auch nachteilig ausfallen. In jedem Falle lohne ein genauer Abgleich mit den bisherigen Versicherungsbedingungen. Versicherungen welche die betroffenen Produkte wie Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen oder andere Direktinvestments bisher ausgeschlossen hatten, seien nicht betroffen.

Vor- und Nachteile des Gesetzes

Möglicherweise von Vorteil sei die Neuregelung durch das Kleinanlegerschutzgesetzes bei denjenigen Vermittlern, bei denen beispielsweise das Nachrangdarlehen bei Ihrem VSH-Versicherer nicht generell ausgeschlossen wurde. Hier sei möglicherweise doch ein bisher noch nicht bekannter VSH-Schutz für die Vergangenheit im Rahmen der Paragraf 34 c-Deckung gegeben. Nachteile können indes vor allem in der Zukunft entstehen. Denn zum Jahresende 2015 werden Vermittler, die bisher die Gewerbeerlaubnis nach Paragraf 34 c hatten und die weiterhin Nachrangdarlehen vermitteln möchten, den Paragraf 34 f 3, sofern noch nicht vorhanden, neu beantragen müssen.

[article_line]

Suche nach neuem VSH-Versicherer

Das könne aber auch zu dem Ergebnis führen, sich einen neuen VSH-Versicherer suchen zu müssen, wenn sie von ihrem Altversicherer kein neues Angebot für die Kategorie f3 bekommen. Vermittler, welche die in dem neuen Kleinanlegerschutzgesetz beschriebenen Produkte weiter anbieten wollen, sollten also rechtzeitig ihre VSH-Deckung überprüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.

Der VSAV biete über den Netzwerkpartner Conav Consulting dafür Unterstützung zum Festpreis an, um Klarheit für Produktvermittlungen in der Vergangenheit und Soforthilfe für die Zukunft zu schaffen. Ebenso könne der Versicherungsschutz für den Baustein Paragraf 34 f 3 per sofort zu günstigen Konditionen angeboten werden, unabhängig von der aktuellen Police. (fm)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments