(Haftungs-)Risikoklassifizierung: Mehr Sachwertabsatz mit Systematik?

Um das Vertrauen der Vermittler und Anleger in geschlossene Investmentvehikel zurückzugewinnen, plädieren einige Marktteilnehmer für eine spezielle Risikoklassifizierung für Sachwertefonds. Ein Nachteil: Die mögliche Erzeugung von Beratungshaftung.

Bei dem Versuch einer Klassifizierung kommt es darauf an, wie gut und produktspeziell eine solche gemacht ist.
Bei dem Versuch einer Klassifizierung kommt es darauf an, wie gut und produktspeziell eine solche gemacht ist.

Für mehr Vertrauen könnte eine spezielle Risikoklassifizierung für geschlossene Investmentvehikel sorgen.

Keine einheitliche Handhabung

Schon heute schreibt das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eine Geeignetheitsprüfung vor, für die nicht selten auch eine Risikoklassifizierung erfolgt. Diese wird jedoch nicht einheitlich gehandhabt.

„Dafür müsste eine bestimmte Systematik entwickelt werden, um dem Vermittler aufzuzeigen, in welchem Segment er unterwegs ist, wenn er mit einem Produkt zum Kunden geht“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum Verbandes.

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Bei Efonds, Betreiber der Online-Plattformen Efonds24 und Pacta, werden Sachwertefonds für die angeschlossenen Vermittlungsinstitute bereits regelmäßig in Risikoklassen eingestuft.

„Einstufung erfolgt sehr konservativ“

„Diese Einstufung erfolgt sehr konservativ, wird dem Anleger vom Vermittler offengelegt und ist durchaus mit der Risikoeinstufung anderer Finanzinstrumente vergleichbar“, so Alexander Betz, Vorstand von Efonds Solutions.

Allerdings weist Dr. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie., darauf hin, dass eine Risikoklassifizierung nur Sinn macht, wenn sie nicht zu einer Verharmlosung von spezifischen Risiken der unternehmerischen und nicht fungiblen geschlossenen Investmentvermögen führt.

Seite zwei: Skepsis bei Branchenexperten

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