Vollmachtsvermutung: Hoher Prüfungsaufwand für Berater

Die Stellungnahme der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass ein Notfallrecht zwischen Ehegatten bezogen auf den Bereich der Gesundheitssorge für einen überschaubaren Zeitraum von wenigen Tagen oder Wochen gewünscht ist.

Das heißt also: die Vertretungsvermutung wird auf die reine Gesundheitssorge beschränkt. Diese Regelung wäre einfach, benutzerfreundlich und effizient.

Eine Vollmachtsvermutung auch im Bereich der Finanzen so wie es geplant ist, birgt bereits erwähnte Risiken und fordert damit einen völlig neuen Prüfungsaufwand für die Finanzwirtschaft.

Fazit

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vollmachtsvermutung unter Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerschaften auf den Bereich der Gesundheit beschränken wird. Weiterhin ist dieses Notfallvertretungsrecht auch für unverheiratete erwachsene Kinder wünschenswert.

Durch die Diskussion über das neue Gesetz wird auch im nächsten Jahr das Thema der Vorsorgevollmacht sehr präsent sein.

Für alle Beteiligten ist eine individuelle Vorsorgevollmacht der beste Weg, um seinen Willen in schwierigen Zeiten durchzusetzen und dem Partner Unannehmlichkeiten zu ersparen.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung

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