VSAV: „Seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen“

Entgegen der Äußerungen verschiedener Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche hält die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) die Rechtslage zum Provisionsabgabeverbot weiterhin für völlig ungeklärt.

Ralf W. Barth, VSAV, will schnellstmögliche Klärung des Schwebezustands Provisionsabgabeverbot

Daran würde auch die unlängst vom Finanzministerium verfasste Verordnung, dass die alte Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadensversicherung (Provisionsabgabeverbot) zum 1. Juli 2017 aufgehoben wird, nichts ändern.

„Provisionsabgabeverbot weder tot noch lebendig“ 

„Das Provisionsabgabeverbot ist weder tot noch ist es bis Mitte kommenden Jahres in Kraft“, sagt der VSAV-Fachbeirat Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf. Der VSAV hatte bereits im September 2014 diesen Schwebezustand kritisiert. Bis der Gesetzgeber klare Regeln verfasst habe, sollten Vermittler daher in der Praxis weiter so tun, als sei das Provisionsabgabeverbot noch immer gültig. Nur so stünden sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt Ende 2011 (Az.: 9 K 105/11.FG) das auf einer Verordnung beruhende Provisionsabgabeverbot als zu unklar und damit als nichtig verworfen hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ dieses erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden.

Klarheit nur durch formelles Gesetz

Gleichwohl könnten andere Gerichte zu einem anderen Urteil gelangen, so Strohmeyer. Klarheit könne nur ein formelles Gesetz der Legislative bringen.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth:“Es ist sehr ärgerlich, dass der Gesetzgeber teilweise unausgegorene Gesetze und Verordnungen erlässt, aber eine für eine ganze Branche seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit nicht beseitigt.“ Dies führe zu falschen Interpretationen und Spekulationen in alle Richtungen.

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Eine kleine Hoffnung bereitet dem VSAV lediglich, dass im Zuge einer schnellen Umsetzung der Brüsseler Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD das Provisionsabgabeverbot noch vor dem 1. Juli 2017 kippt. (fm)

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