Bis zu acht Jahre hinter Gitter

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hohe Haftstrafen für drei Verantwortliche im Komplex um die Würzburger Frankonia (später: Deltoton) und deren CSA-Fonds wegen Untreue und Betrugs.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wertet die Entgegennahme der Ratenzahlungen als Betrug.

Das Gericht verwarf die Revisionen von drei Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg. Sie müssen demnach für acht Jahre, für sieben Jahre und drei Monate beziehungsweise für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter (1 StR 466/16).

Dem jetzt veröffentlichten Beschluss des Gerichts vom 8. März zufolge waren Anlegergelder fehlverwendet worden, was die Verurteilungen wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung und Beihilfe hierzu nach sich zog.

Ziel der Altersvorsorge

Daneben haben sich die Angeklagten auch des Betrugs schuldig gemacht, weil sie die Ratenzahler unter den Anlegern in Hinblick auf ihre künftige Einzahlungen nicht darüber informiert hatten, dass die Gelder anders als im Emissionsprospekt beschrieben verwendet worden waren und das Ziel der Altersvorsorge und des langfristigen Vermögensaufbaus nicht mehr erreichbar war.

Diese Information wäre aber notwendig gewesen, um den Ratenzahlern, „auch zukünfig eine aufgeklärte Disposition über ihr Vermögen zu ermöglichen“, so der BGH. Den Managern half auch nicht, dass sie mit einer solchen Information ihre vorherigen Straftaten hätten offenlegen müssen.

Die Angeklagten waren im Dezember 2014 verhaftet und im März 2016 vom Landgericht Würzburg verurteilt worden. In dem Prozess gegen ursprünglich fünf Angeklagte ging es darum, dass rund 25.000 Anleger um insgesamt rund 50 Millionen Euro geprellt worden sein sollen. (sl)

Foto: BGH/Joe Miletzki

 

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