Sechs Don’ts bei der Generationenberatung

5. Nicht jeder braucht eine Vollmacht: Behaupten, dass jeder eine Vollmacht braucht. Die Erstellung einer Vollmacht ist davon abhängig, ob der betroffene Kunde eine Vertrauensperson hat.

6. Keine Formulare für den Kunden ausfüllen: Ein Vollmachtsformular für den Kunden ausfüllen oder die Inhalte auf ein Dokument übertragen und ihm mitgeben. Auch die Formulierung eines Testaments ist dementsprechend nicht zulässig.

Fazit: Generationenberatung ist eine ergänzende Dienstleistung für die Finanzbranche. Es geht darum Tipps zu geben, was der Kunde im rechtlichen und medizinischen Bereich allgemein zu beachten hat. Hierbei kann der Berater seine Kunden mit fachlichem Know-how unterstützen und durch Weiterempfehlungen neue Kundengruppen erschliessen.

Autorin Margit Winkler ist Inhaberin des Instituts Generationenberatung.

Foto: Institut Generationenberatung / Shutterstock


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