Liebe Verbraucherschützer, ist das Ihr Ernst?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert einmal mehr ein Provisionsverbot im Finanzvertrieb. Doch die Argumente werden immer abenteuerlicher. Der Löwer-Kommentar

Portrait von Herrn Löwer vom Cash Magazin.: EUROPA, DEUTSCHLAND, HAMBURG, HAMBURG, 02.11.2015: Portrait von Herrn Löwer vom Cash Magazin. - Florian Sonntag -
„Es ist weiterhin durch nichts belegt, dass Honorar- bessere Ergebnisse bringt als Provisionsberatung.“

Anlass für den erneuten Vorstoß in der vergangenen Woche war, dass die kanadische Finanzaufsicht nach Angaben des VZBV „erwägt“, Provisionen bei der Finanzberatung zu verbieten. Da muss der deutsche Verbraucherverband natürlich sofort aufspringen. Betroffen wären nicht nur, aber auch Sachwertanlagen.

Dabei verweist der VZBV zum wiederholten Mal auf Großbritannien, wo Provisionen seit 2013 verboten sind, und behauptet: „In der Folge hat sich die Qualität der Beratung in Großbritannien deutlich verbessert.“

Das ist eine ziemlich mutige Behauptung. Jedenfalls lässt sich das aus den Untersuchungen der britischen Finanzaufsicht und des dortigen Finanzministeriums, auf die auch ein Hintergrundpapier des VZBV vom April 2017 Bezug nimmt, allenfalls mit sehr viel Phantasie und höchstens für den Fall herauslesen, dass überhaupt noch Beratung durchgeführt wird.

Gegenteil trifft zu

Vielmehr sagen die Untersuchung der britischen Behörden vom März 2016 und ein entsprechender Fortschrittsbericht vom April 2017 im Kern eher das Gegenteil aus.

So wurde die Untersuchung nach eigenen Angaben wegen Bedenken in die Wege geleitet, „dass der Markt der Finanzberatung für die Verbraucher nicht gut arbeitet“ und beschäftigt sich hauptsächlich damit, dass vor allem Verbraucher mit geringem Einkommen und/oder Vermögen sich die Honorarberatung nicht leisten können oder wollen.

Ergebnis der Untersuchungen war 2016 ein Bündel von nicht weniger als 28 Verbesserungsmaßnahmen, im April 2017 wurde der Fortschritt bei deren Umsetzung dokumentiert. Dazu zählt, dass die britischen Verbraucher nun – unabhängig vom Alter – bis zu 500 Pfund von ihrem Rentenkonto („pension pot“) vorzeitig abheben können, um das Honorar für eine Beratung zur Altersvorsorge zu bezahlen.

Seite zwei: „advice gap“ bei 94 Prozent

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments