„Verrat der Versicherer an den eigenen Vermittlern“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat auf seiner Jahreshauptversammlung in Berlin begrüßt, dass im Zuge der IDD-Umsetzung viele seiner Forderungen vom Gesetzgeber aufgegriffen worden seien. Bei seinem Einsatz für die Rechte des Vertriebs sieht sich der Verband aber mittlerweile allein auf weiter Flur.

Michael H. Heinz: „Die neuen gesetzlichen Pflichten binden schon erheblich unsere unternehmerischen Kapazitäten und der bürokratische Aufwand wächst von Jahr zu Jahr.“

„Wir wissen gar nicht, wer noch auf unserer Seite steht“, bemängelte BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Politik lasse sich quer durch alle Parteien nur noch begrenzt für die Belange des Vertriebs begeistern. In keiner Partei finde man noch uneingeschränktes Gehör. Es gebe immer mehr Regulierung, Verbote und Restriktionen. „Es geht immer nur in eine Richtung, auf Kosten des Vertriebs“, so Heinz.

Mit Blick auf die noch zu beschließende Versicherungsvermittlungsverordnung forderte Heinz vom Gesetzgeber, mit Augenmaß vorzugehen. „Die neuen gesetzlichen Pflichten binden schon erheblich unsere unternehmerischen Kapazitäten und der bürokratische Aufwand wächst von Jahr zu Jahr. Auch die Evaluierung des LVRG sollte nicht noch zu größerer Belastung unseres Berufsstandes führen, da wir bereits in den letzten Jahren deutliche Einschnitte in der Vergütung erfahren haben.“

Alleingelassen fühlt sich der BVK auch vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – das gilt speziell in der Causa „Check24“. In einem Gerichtsverfahren hatte der BVK durchgesetzt, dass das Internet-Portal die Erstinformation der Verbraucher verbessern muss. Das Unternehmen muss nun die Kunden früher als bisher informieren, dass es für die Vermittlung von Versicherungspolicen ebenso wie ein traditioneller Makler Provisionen erhält.

Um Ausgleich bemüht

Check24 habe mittlerweile eine Geldstrafe zahlen müssen, weil das Online-Portal das Urteil des Oberlandesgerichts München nicht entsprechend umgesetzt habe, erklärte Heinz. Die Missachtung des Gerichtsurteils sei „unverschämt“ und eine „Frechheit“, echauffierte er sich. Check24 habe den Verbraucherschutz „mit Füßen getreten“.

Doch bei seinem Einsatz für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem und Onlinevertrieb und gegen ein „zweigeteiltes Verbraucherschutzrecht“ sieht sich der BVK vom GDV nicht wohlwollend begleitet. Der Grund ist laut Heinz simpel: Die Versicherer witterten online das große Geschäft. Vor lauter „Umsatzgier“ schreckten sie nicht vor dem „Verrat an den eigenen Vermittlern“ zurück.

GDV-Präsident Wolfgang Weiler war in seinem persönlichen Grußwort um Ausgleich bemüht: Man müsse sich gemeinsam dafür einsetzen, das Bild der Branche in der Öffentlichkeit zu verbessern. GDV und BVK hätten zwar unterschiedliche Interessen, doch von außen nehme man Versicherer und Vertrieb als „eine Branche“ wahr. (kb)

Foto: BVK

 

 

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