Vorsicht vor Schwarzgeld im Nachlass

Sobald Erben Kenntnis über unversteuertes Vermögen erlangen, müssen sie unverzüglich handeln und die Steuerhinterziehung anzeigen. Sonst machen sich Erben mitschuldig und können selbst wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung, drohen weitere Sanktionen. Dazu zählen die Entziehung der Approbation bei Ärzten, der Verlust von Pensionsansprüchen bei Beamten oder das Aberkennen von gewerberechtlichen Genehmigungen.

Nur selten haben Erblasser ihre zukünftigen Erben über alle Chancen und Risiken rund um den Nachlass informiert. Viele Nachlässe entpuppen sich als Überraschungspaket. Begünstigte erben womöglich einen Nachlass mit weitreichenden Nachwirkungen. Begünstigte sollten sich umgehend selbst einen Überblick über die Zusammensetzung des Nachlasses und die steuerlichen Ungereimtheiten verschaffen. Die Zeit drängt: Wenn Hinterbliebene ihr Erbe nicht innerhalb von sechs Wochen ausschlagen, werden sie in der Regel zu rechtskräftigen Erben.

Schwarzgelder im Nachlass sind nicht immer leicht zu erkennen. Naturgemäß bleiben unversteuerte Vermögenswerte im notariellen Testament gerne unerwähnt. Klarheit über die Existenz von Schwarzgeld verschafft nur eine eingehende Prüfung. Es ist dringend ratsam, alle Bankunterlagen des Erblassers über den steuerlich relevanten Zeitraum gründlich zu kontrollieren.

Schwarzgeld hat viele Gesichter

  • Geldanlagen: Nach wie vor horten viele Anleger heimlich hohe Summen auf ausländischen Konten oder Depots, insbesondere bei kleineren Banken. Wenn ein Auslandsdepot existiert, ohne dass ein Anleger je Erträge gemeldet hat, liegt der Schwarzgeldverdacht nahe – und ruft die Finanzbehörden auf den Plan.
  • Auslandsimmobilien: Einige Käufer geben den Wert einer Ferienimmobilie im offiziellen Notarvertrag absichtlich viel zu niedrig an. Die Differenz zwischen dem verbrieften und dem tatsächlichen Wert zahlen sie schwarz. Oder: Käufer erwerben eine alte Immobilie zum Spottpreis und beauftragen Schwarzarbeiter mit der Sanierung.
  • Bargeld: Auch größere Bargeldmengen im Nachlass sind nicht unproblematisch. Bei einem aufwändigen Lebensstil, der nicht im Einklang mit den Einkommensverhältnissen steht, kann der Fiskus die Finanzierung hinterfragen. Das Finanzamt kann eine Schätzung vornehmen. Erben müssen den Betrag nachversteuern und Hinterziehungszinsen zahlen.
  • Sonstiges: Stiftungen oder Trusts führen nicht zwangsläufig zur Steuerhinterziehung, können aber genau dazu genutzt werden. Heikel sind auch hohe Vermögenstransfers zwischen Eheleuten, auch auf ein Gemeinschaftskonto. Schnell werten die Finanzbehörden Transaktionen als Schenkung, die dem Finanzamt angezeigt werden müssen.

Seite drei: Was bei entdecktem Schwarzgeld zu tun ist

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments