BaFin untersagt weiterem Online-Hochstapler das Geschäft

Die Finanzaufsicht BaFin hat der Kleinwort Consulting das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet sowie das Erbringen verschiedener Finanzdienstleistungen untersagt. Das Unternehmen hat auch über seinen BaFin-Status gelogen.

Die BaFin hatte schon im Januar vor Kleinwort Consulting gewarnt.

Die Kleinwort Consulting tritt unaufgefordert an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland heran, um diesen alternative Anlagemodelle für „toxische Papiere“ zu empfehlen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Über die Webseite www.kleinwortconsulting.com trete die Gesellschaft als Vermögensverwalter auf. Damit erbringe die Kleinwort Consulting verschiedene Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere die Anlageberatung und die Abschlussvermittlung, ohne im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein.

„Krypto-Anleihe“

Zusätzlich betreibe die Gesellschaft die Webseite www.loyalcoins.de, über welche eine „Krypto-Anleihe“ angeboten wird, so dass zusätzlich auch das Einlagengeschäft im Sinne des KWG ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis betrieben werde.

Seite 2: Falsche Behauptung zur BaFin-Aufsicht

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