Einlagensicherungsrichtlinie: „Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf“

Für einen nachhaltigen und dauerhaften Risikoabbau im Rahmen der Bankenunion sprechen sich die beiden kreditwirtschaftlichen Verbünde, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), in einer gemeinsamen Pressemitteilung aus.

Sie bestärken die Bundesregierung darin, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass in Europa Risiken aus notleidenden Krediten und aus Staatsanleihen erheblich reduziert und Insolvenzregeln angeglichen werden, bevor über weitere Schritte bei der europäischen Einlagensicherung (EDIS) diskutiert wird.

„Es ist verfrüht über weitere Schritte zur Einlagensicherung zu diskutieren“

Anlass ist die Vorlage des Abschlussberichts einer hochrangigen Arbeitsgruppe der Euro-Staaten, die mit der Vorbereitung der politischen Verhandlungen zu EDIS beauftragt war. Hierzu hatte sie ein politisches Mandat erhalten, um verschiedene Gesichtspunkte der Bankenunion erörtern zu können.

„Es ist verfrüht, jetzt über weitere Schritte bei der europäischen Einlagensicherung zu diskutieren. Immer noch variieren die Bestände an notleidenden Krediten in Bankbilanzen von Land zu Land stark. Die Quoten lagen Ende 2018 beispielsweise bei 1,3 Prozent in Deutschland, 8,3 Prozent in Italien und 41,2 Prozent in Griechenland. Die Frage der Behandlung von risikoreicheren Staatsanleihen in Bankbilanzen ist trotz der sehr unterschiedlichen Staatsverschuldung in der Euro-Zone noch nicht einmal ansatzweise adressiert worden. Für die Stabilität der Euro-Zone ist die Lösung dieser Probleme jedoch vorrangig“, erklärt BVR-Präsidentin Marija Kolak.

„Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf“

„Der weitere Risikoabbau in der Euro-Zone hat oberste Priorität. Zudem gibt es keinen akuten Handlungsbedarf, denn mit der Einlagensicherungsrichtlinie aus 2014 wurden die Anforderungen für alle Sicherungssysteme in der EU harmonisiert, damit jeder Euro Einlage in jedem Mitgliedsstaat gleich abgesichert ist. Zudem existiert mit dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus bereits ein solidarischer Auffangmechanismus für große, grenzüberschreitend tätige Banken in der Euro-Zone“, sagt DSGV-Präsident Helmut Schleweis.

Beide Spitzenvertreter unterstreichen, dass Subsidiarität zu den Kerntugenden der EU gehöre. Ein lokales Feuer müsse auch lokal bekämpft werden können. Regionale Kreditinstitute wie Sparkassen und Volksbanken brauchten den Verbund, und die institutssichernden Systeme dieser Verbünde müssten anerkannt bleiben. Wer ja sage zur Vielfalt im Bankenmarkt, müsse auch den Fortbestand der Verbundsysteme gewährleisten.

 

Foto: Shutterstock

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