Rürup-Rente: Vermittler müssen über Nachteile aufklären

Versicherungsvermittler müssen ausdrücklich über die Nachteile der Rürup-Rente aufklären, ansonsten hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat das Oberlandesgericht Celle nun entschieden, wie die Kanzlei Blum Lang aus Schifferstadt (Rheinland-Pfalz) mitteilt, die das Urteil für ihren Mandanten erstritten hat.

Das Urteil des OLG Celle ist bereits rechtskräftig.

Dem Mandanten wurde von einem Versicherungsvertreter eine Basisrentenversicherung bei einem großem deutschen Versicherer vermittelt. Dabei wurde er jedoch nicht darüber aufgeklärt, dass eine vorzeitige Auszahlung der Versicherungsbeiträge im Kündigungsfall nicht erfolgen kann und die Versicherung auch nicht vererbbar ist. So zahlte der Mandant insgesamt Versicherungsprämien in Höhe von 8.200 Euro an den Versicherer.

Als der Versicherte erfuhr, dass er im Notfall nicht mehr an das angesparte Geld herankommen kann, machte er seine Ansprüche gerichtlich geltend.

Kunde erhält Prämien zurück

Das OLG Celle entschied mit Urteil vom 2.10.2019 (Az. 8 U 26/19), dass die unterlassene Aufklärung eine Verletzung von Beratungspflichten gemäß Paragraf 61 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) darstellt, so dass dem Mandanten die bislang gezahlten Versicherungsprämien vollständig zurückgezahlt werden müssen und die Versicherung aufgelöst wird.

Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil rechtskräftig. (kb) 

Foto: Picture Alliance 

 

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