Söder fordert staatlichen Ausgleich für Negativzinsen

Der CSU-Vorsitzende Markus Söder hat die Niedrigzinspolitik der EZB scharf kritisiert und einen staatlichen Ausgleich für Negativzinsen gefordert.

Markus Söder

CSU-Chef Markus Söder fordert für Bankkunden einen steuerlichen Ausgleich von Negativzinsen. Es brauche einen „großen Master-Plan, wie man die Sparer schützt und von Negativzinsen befreit“, sagte der bayerische Ministerpräsident der „Passauer Neuen Presse“ (Donnerstag).

„Wenn ein Verbot nicht möglich sein sollte, muss es einen Ausgleich geben.“ Der Staat solle Sparern gezahlte Negativzinsen darüber zurückgeben, dass diese steuerlich geltend gemacht werden können, forderte Söder. Im August hatte sich Söder für ein gesetzliches Verbot eingesetzt, um Beträge bis 100 000 Euro grundsätzlich von Strafzinsen auszunehmen.

Die Minuszinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) belasten die Banken und treffen zunehmend auch Kunden der Institute. Banken müssen derzeit 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken. Immer mehr Banken in Deutschland geben die Kosten weiter und berechnen Firmenkunden, aber auch reichen Privatkunden Negativzinsen. Das Gros der Privatkunden ist bis dato verschont geblieben.

Eine Sprecherin von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußerte sich auf Anfrage nicht direkt zu Söders Vorstoß. Die Bundesregierung beobachte weiterhin die Situation, „insbesondere in Bezug auf die tatsächlichen Marktentwicklungen“, teilte sie am Donnerstag mit. Auf Basis der geltenden Gesetzeslage sei es für Banken „mit hohen rechtlichen Risiken behaftet“, innerhalb bestehender Verträge Negativzinsen einseitig an ihre Kunden weiterzugeben, etwa über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in bestehenden Sparverträgen.

Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sprach von einer „reinen PR-Inszenierung von Markus Söder“. Sparkassen und Volksbanken führen. Banken führten Negativzinsen „nicht aus Willkür oder Bösartigkeit“ ein, „sondern weil sie von der EZB mit Rückendeckung der Politik dazu gezwungen werden“.

Eine Negativzinsklausel zu ergänzen, „dürfte nur durch einen Änderungsvertrag mit dem Verbraucher möglich sein“, also mit ausdrücklicher Zustimmung, erklärte die Sprecherin – und „wohl nicht“ über eine AGB-Änderung, der Kunden automatisch zustimmen, wenn sie nicht widersprechen. Entsprechende Bestrebungen von Kreditinstituten wären vor diesem Hintergrund vor den Zivilgerichten angreifbar.

Der für Bankenaufsicht zuständige Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling hält den neuen Söder-Vorschlag „eine steuerliche Erleichterung zu geben – zumindest aus der Sicht der Bankenaufsicht – für charmanter als den Negativzins zu verbieten“. Grundsätzlich gehöre „die Weitergabe von Verlusten … an diejenigen, die die Einlagen zur Verfügung stellen, zu den Instrumenten der Banksteuerung“, sagte Wuermeling in Frankfurt. „Wir müssen den Banken schon die Möglichkeit geben, in diesem herausfordernden Umfeld ihre Bank vernünftig zu steuern.“ (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

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