Was sich der BCA-Chef von Ursula von der Leyen wünscht

Nach Einschätzung der Vorstände der BCA-Tochter Bank für Vermögen (BfV) können freie Finanzberater mit Zuversicht in das kommende Jahr gehen. Das Unternehmen sieht die freie Finanzberatung gut aufgestellt, um das Beratungs- und Vertriebspotenzial im Markt nutzen zu können.

Frank Ulbricht, Vorstand von BCA und BfV

Die neue FinVermV und das Bafin-Regime zur 34f-Regulierung werden die freien Finanzberater aber auch 2020 beschäftigen, heißt es bei der BfV. „Es gibt zwar für die Branche mittlerweile etwas mehr Planungssicherheit, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas klarer sind und wesentliche Regulierungsschritte erst einmal vollzogen wurden. Die schrittweise Umsetzung im kommenden Jahr wird aber für die Berater mit erheblichen Verwaltungsaufwänden und -kosten verbunden sein“, erwartet BfV-Vorstand Karsten Kehl.

„Es bleibt daher spannend, denn wir haben jetzt zwar einige Konkretisierungen, aber noch keine Gewissheit über die anfallenden Kosten. Die im Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums erwähnten Vertriebsformen und -gesellschaften sind ebenfalls noch nicht genauer definiert, wodurch auch hier Ungewissheit bleibt“, so Kehl.

Für die Vermittler werde 2020 ein sehr wichtiges Jahr werden. „Im ersten Halbjahr gilt es, die Vorgaben der neuen FinVermV richtig und umfassend umzusetzen. Bis zum Sommer dürfte sich zudem auch das Gesetzgebungsverfahren zum Bafin-Regime weiter konkretisieren. Berater und Vermittler müssen sich dann darauf einstellen, ab der zweiten Jahreshälfte organisatorisch umzusetzen, was unter Zuständigkeit der Bafin abverlangt wird“, sagt Kehl.

Deregulierung nicht gänzlich undenkbar

Zuletzt aufkommende Kritik an einzelnen Bestandteilen von Mifid II und FinVermV lasse aber auch eine gewisse Deregulierung auf europäischer Ebene nicht gänzlich undenkbar erscheinen. „Wir müssen jetzt erst einmal mit den neuen Rahmenbedingungen von Mifid II arbeiten, und das Umgesetzte nach einer gewissen Zeit sachlich und neutral evaluieren“, sagt BCA- und BfV-Vorstand Dr. Frank Ulbricht. „Aber wenn ich einen aufrichtigen Wunsch an die neue EU-Kommission von Ursula von der Leyen richten dürfte, dann wäre es der nach einer Entbürokratisierung der immer komplexeren Vorschriften.“

Augenmaß bei der Regulierung fordert auch Kehl. Als Beispiel nennt er die in der öffentlichen Diskussion immer wieder angeführten Falschberatungen und die durch die Regierung nun implementierte Telefonaufzeichnung: „Angesichts der Tatsache, dass das Telefonbrokerage bei den beanstandeten Falschberatungen keine so große Rolle spielt, sind die sehr dezidierten Vorgaben zur Telefonaufzeichnung für alle Finanzberater in diesem Umfang durchaus infrage zu stellen.“ (kb)

Foto: BCA

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