Weiteres Gericht entscheidet pro P&R-Vermittler

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat heute die Klage einer Anlegerin von Containern der insolventen P&R-Gruppe gegen ihren Vermittler abgewiesen. Es ist – soweit bekannt – die bundesweit zweite Entscheidung in der Causa P&R.

Bei der Klägerin handelte es sich abermals um eine Neukundin von P&R.

Die Klägerin hatte im April 2014 acht Neucontainer der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH zum Gesamtpreis von 20.800 Euro gekauft, berichtet Rechtsanwalt Jan C. Knappe von der Kanzlei Dr. Roller & Partner aus München, der den Finanzdienstleister in dem Verfahren vertreten hat.

Die Anlegerin hatte den selbständigen Finanzanlagenvermittler auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von gut 14.000 Euro verklagt. Sie behauptete, weder anlegergerecht noch anlagegerecht beraten worden zu sein, denn sie habe die erforderliche Risikobereitschaft für das Containerinvestment nicht gehabt und sei über dessen wesentliche Risiken auch nicht aufgeklärt worden, berichtet Knappe.

Bundesweit zweites Urteil zu P&R

Am heutigen 8. Januar 2019 habe das Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 4 O 297/18), so Knappe. Das schriftlich abgefasste Urteil mit den Entscheidungsgründen liege noch nicht vor.

Es handelt sich, soweit ersichtlich, um das bundesweit zweite Urteil in einer P&R-Haftungsklage gegen Vermittler. Bereits am 27. November 2018 hatte das Landgericht Ansbach die Schadensersatzklage einer Investorin gegen einen anderen Vermittler abgewiesen, der ebenfalls von Knappe vertreten wurde.

Seite 2: In beiden Fällen Neukunden 

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