BaFin pfeift fünf weitere Unternehmen zurück

Die Finanzaufsicht BaFin hat drei Unternehmen die jeweils unerlaubt betriebenen Geschäfte untersagt und weist in zwei weiteren Fällen darauf hin, dass eine erforderliche Erlaubnis der BaFin nicht vorliegt. Letztere beiden Unternehmen agieren anonym im Netz und geben weder Rechtsform noch Sitz an.

Die BaFin versucht durch entsprechende Verfügungen, dem Wildwuchs und der Abzocke im Netz Herr zu werden.

Gegenüber der Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G., Hamburg, hat die BaFin angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen. Die Maka Marketing UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind, heißt es in der Mitteilung der Behhörde.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform easytrade55.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden. Der Bescheid ist bestandskräftig.

Unerlaubter Eigenhandel und täuschende Firmierung

Die BaFin hat außerdem gegenüber der ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited, Grand Cayman, Cayman Inseln, die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet. Die Gesellschaft bietet deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.everfxglobal.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Termingeschäfte, Futures, Optionen und andere derivate Kontrakte an, die auf Grundwerte wie Waren, Finanzinstrumente, Währungen, Zinssätze, Indices oder Kombinationen dieser Produkte laufen, so die Feststellung der BaFin.

Damit betreibe das Unternehmen gewerbsmäßig den Eigenhandel nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfüge es jedoch nicht. Es handele daher unerlaubt. Mit ihrer Firmierung täusche die ICC Intercertus Capital (Cayman) Limited zudem einen Zusammenhang mit der in Deutschland nach dem KWG notifizierten ICC Intercertus Capital Ltd., Zypern, vor.

Die BaFin weist in dem Zusammenhang erneut darauf hin: „Derzeit tritt eine Vielzahl von potenziell unseriösen Handelsplattformen an den Markt heran. Bei einigen besteht auch der Verdacht der organisierten Kriminalität. Die BaFin und die Polizei haben bereits Anfang Dezember 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt. Zudem veröffentlicht die BaFin auf ihrer Webseite weitere Informationen zu unerlaubt betriebenen Geschäften einzelner Handelsplattformen.“

Unerlaubte Finanzportfolioverwaltung

Dieser Hinweis ist auch einer weiteren Meldung der Behörde angefügt: Gegenüber der Ideas in Motion Ltd., Ajeltake Islands, Marshallinseln, hat die BaFin die sofortige Einstellung der grenzüberschreitend erbrachten Finanzportfolioverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft biete deutschen Kunden auf der von ihr betriebenen Handelsplattform www.toptradepro.com finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD) an. Die Gesellschaft lasse sich für den CFD-Handel auf ihrer Plattform von Anlegern Vollmacht erteilen und treffe auf dieser Grundlage die Handelsentscheidungen für ihre Kunden.

Damit betreibt die Ideas in Motion Ltd. gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach dem KWG, so die Feststellung der BaFin. Über die erforderliche Erlaubnis der BaFin verfüge das Unternehmen jedoch nicht.

Seite 2: Weder Rechtsform noch Sitz

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