Votum: Check24-Urteil ist “klarer Fingerzeig” für die Bafin

Der Votum Verband hat die Entscheidung des Landgerichts München I begrüßt, wonach der Online-Makler Check24 keine “Jubiläumsdeals” oder ähnliche Rabattaktionen mehr bei Versicherungsabschlüssen anbieten darf. Das Urteil sei auch Anlass, dass Agieren der Bafin auf dem Gebiet der Einhaltung des Provisionsabgabeverbots zu hinterfragen, so der Verband.

Martin Klein

“Während die Bafin bei dem relativ unbedeutenden Insurtech Gonetto umgehend auf den Plan trat, und die von ihr beaufsichtigten Versicherungsunternehmen aufforderte, die Zusammenarbeit einzustellen, blieb das Amt bei Check24 merkwürdig zurückhaltend und konnte sich nicht einmal zu einer Missbilligung durchringen”, kritisiert Martin Klein, geschäftsführender Votum-Vorstand, in einer Pressemitteilung.

Votum habe gegenüber der Bafin mehrfach darauf hingewiesen, dass hierdurch dem Eindruck “Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”, Vorschub geleistet werde. “Die Aufsicht äußerte hierzu lediglich sibyllinisch, dass man bei seiner Prüfung zu einer abweichenden Rechtsbeurteilung gelangt sei”, so Klein. Die Entscheidung des Landgerichts München I sei daher auch ein klarer Fingerzeig für die Bafin, die dort zum Nachdenken führen sollte, ob man nicht bei dem Vorgehen gegen Gonetto und dem Nichthandeln gegenüber Check24 mit zweierlei Maß gemessen habe.

“Kein Beleg für überlegene Rechtsauffassung”

“Das BMF hat in seinem Gesetzesentwurf zur Überführung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin die vermeintliche Notwendigkeit insbesondere damit begründet, dass die zunehmende Komplexität des zu beachtenden Rechts eine Befassung der Bafin zwingend erfordere. Gewerbeämter und IHK könnten dies angeblich nicht leisten”, führt Klein weiter aus.

Das Agieren der Bafin im Bereich der Verstöße von Check24 gegen das Provisionsabgabeverbot sei für eine vermeintlich überlegene Rechtsaufsicht der Bafin tatsächlich kein Beleg. (kb)

Foto: Martina van Kann

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