AfW-Vermittlerbarometer: Kennt der Kunde die Höhe der Provision?

Norman Wirth, AfW, vor einer weißen Backsteinwand.
Foto: AfW / Bettina Straub
Norman Wirth, AfW: "Das Potenzial für Servicevereinbarungen ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft.“

Rund zwei Drittel der Vermittler erklären ihre Leistungen und ihren Mehrwert gegenüber ihren Kunden. Viele legen bereits ihre Vergütung offen. Dabei zeigen Finanzanlagevermittler mehr Transparenz als Versicherungsvermittler. Und: Nur eine Minderheit stellt Leistungen über die Vermittlung hinaus in Rechnung.

Das sind Ergebnisse des 16. „Vermittlerbarometers“ des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW, für das mehr als 1.000 Vermittlerinnen und Vermittler Auskunft im Rahmen einer Online-Umfrage erteilten. Der Verband bewertet die Ergebnisse zur Transparenz als „erfreulich“.

Diejenigen, die nur als Finanzanlagenvermittler (nach Paragraf 34f GewO) tätig sind, sind demnach transparenter beim Kunden unterwegs als ihre Kollegen, die nur Versicherungen vermitteln (Paragraf 34d GewO). So stimmen 37 Prozent der 34f-Vermittler der Aussage „Ich habe für meine Kunden eine klare Beschreibung meiner Leistungen und meines Mehrwerts“ voll zu, während dies nur 25 Prozent der 34d-Vermittler tun. Während jeder zehnte Versicherungsvermittler keine Transparenz bezüglich seiner Leistung bietet, ist dies nur jeder zwölfte im Kapitalanlagebereich. Und kein einziger Finanzanlagevermittler stimmte der Transparenzaussage gar nicht zu (siehe Grafik; die Zahlen rechts („34f und 34d“) gelten für diejenigen, die über beide Zulassungen verfügen).

Dieses Bild wiederholt sich bei der Frage nach der Offenlegung der Vermittlervergütung gegenüber den Kunden. Betrachtet man auch hier die diesbezügliche Transparenz von Finanzanlage- oder Versicherungsvermittlern, fällt laut AfW erneut der deutliche Vorsprung der 34f-Vermittler auf. Drei Viertel (74 Prozent) von ihnen machen ihre Vergütung mehr oder weniger transparent, während dieser Wert bei den Versicherungskollegen lediglich bei 37 Prozent liegt. Entsprechend lehnen fast dreimal so viele 34d- wie 34f-Vermittler die Transparenz bezüglich ihrer Vergütung ab (37 zu 13 Prozent).

„Dieses Ergebnis verwundert natürlich wenig. Im Investmentbereich besteht schon seit mehr als 10 Jahren die Pflicht, die vereinnahmte Provision dem Kunden gegenüber offenlegen – entsprechend den Wohlverhaltensregeln des WpHG“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Dass dennoch 13 Prozent der 34f-Vermittler in diesem Punkt nicht zustimmen, heißt indes nicht automatisch, dass sie ihre gesetzliche Verpflichtung nicht erfüllen. Es hängt vielleicht auch mit der Fragestellung zusammen: „Meine Kunden kennen meine konkrete Vergütung.“ Möglicherweise ist ein Teil der Finanzdienstleister also zu der Einschätzung gelangt, dass die Kunden kein Interesse an der Höhe der Provision haben und sie insofern trotz Offenlegung nicht zur Kenntnis nehmen.

Daneben hat sich das AfW Vermittlerbarometer unter anderem damit befasst, dass Makler ihre Kunden in der Regel langfristig betreuen, auch über Produkt-Abschlüsse hinaus. Oft leisten sie dabei überobligatorische Dienste, die über die gesetzlich normierten Maklerpflichten hinaus gehen und nicht mit den üblichen Provisionen abgegolten sind. Der Verband wollte insofern wissen, inwieweit die zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Auch hier geht die Schere je nach Vertriebsschwerpunkt deutlich auseinander, diesmal mit umgekehrten Vorzeichen. Während nur rund jeder vierte 34f-Vermittler (27 Prozent) an eine Rechnung denkt, tut dies ein mehr doppelt so großer Prozentsatz der 34d-Kollegen (58 Prozent). Folgerichtig hat die Mehrheit noch keine Servicevereinbarung mit den Kunden abgeschlossen. Wenn Vermittler aber Honorare erheben, nennen sie Servicegebühren im Bereich Versicherungen (14,7 Prozent), für die Betreuung im Bereich Finanzanlagen (10,6 Prozent) sowie für die Versicherungsvermittlung (10,1 Prozent) am häufigsten (siehe Grafik).

„Servicevereinbarungen bieten eine sinnvolle wiederkehrende Einkommensquelle für Vermittler und sorgen für eine deutliche höhere Vertragsdichte. Das diesbezügliche Potenzial ist in der Branche noch längst nicht ausgeschöpft“, unterstreicht Norman Wirth. Die Praxis habe bereits gezeigt, dass Kunden bei der richtigen Argumentation die Mehrwerte goutierten, so der AfW.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach einer Korrektur der Pressemitteilung des AfW gegenüber der ursprünglichen Fassung entsprechend angepasst.

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