Geldwäschegesetz: AfW und Votum bieten Unterstützung an

Foto: AfW
Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW

Die Maklerverbände AfW und Votum haben gemeinsam Informationen und Arbeitshilfen zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz erarbeitet.

Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten, kurz „Geldwäschegesetz“ (GwG), erfährt nach Angaben der beiden Verbände ständig Verschärfungen, nun auch wieder zum 1. August. Es sei durch die diversen Novellierungen und Anpassungen nicht übersichtlicher geworden, sondern werfe insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine Vielzahl von Fragen auf.

In Zusammenarbeit mit dem GwG-Spezialisten Andreas Sutter von der Agentur Disphere Interactive haben die auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Martin Klein und Norman Wirth einen Leitfaden entwickelt, der insbesondere Formulare und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung umfasst. Dieser richtet sich an alle unabhängigen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler in Deutschland, die unter das Geldwäschegesetz fallen. Die Unterlagen können kostenfrei über die Webseiten von AfW und Votum heruntergeladen werden.

„Nicht zuletzt der Wirecard-Skandal mit seinem multiplen Behördenversagen hat gezeigt, dass auch im Bereich der Geldwäschebekämpfung erheblicher Nachholbedarf besteht. Die unabhängigen Finanzberater und Finanzberaterinnen können mithilfe des Leitfadens von AfW und Votum nun mit gutem Beispiel vorangehen“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Geplant ist zudem ein Webinar am 24. August um 10 Uhr.

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