Votum: „Der rechtliche Rahmen ist ausreichend“

Foto: Martina van Kann
Votum-Chef Martin Klein

Die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage und Kreditvermittlung hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 vorgelegt. Wie der Votum-Verband mitteilt, zeigt sich weiterhin eine niedrige Zahl von Schlichtungsverfahren auf dem Niveau des Vorjahres.

Von insgesamt 18 gestellten Schlichtungsanträgen ergaben sich nach Votum-Angaben zwölf Verfahren, die für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens in Betracht kamen – nach Abzug der unzulässigen und zurückgenommenen Anträge sowie derjenigen, die wegen Unzuständigkeit an andere Schlichtungsstelle verwiesen wurden.

Bei vier der zwölf Vorgänge konnte das Schlichtungsverfahren nicht durchgeführt werden, da sich der jeweilige Antragsgegner nicht bereit erklärt hat, am Verfahren teilzunehmen. Hintergrund: Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist nur im Bereich der Versicherungsvermittlung verpflichtend. Im Bereich der Finanzanlagevermittlung der Immobiliar- und Verbraucherdarlehensvermittlung ist eine Teilnahme am Schlichtungsverfahren freiwillig und kann von dem Antragsgegner zurückgewiesen werden.

Von den acht durchgeführten Verfahren erfolgte in einem Fall ein unmittelbares Anerkenntnis der geltend gemachten Forderung durch den Anspruchsgegner. Es handelte sich hierbei um eine dreistellige Forderung, die auf der verzögerten Abwicklung eines Auftrags für einen Investmentfondsverkauf beruhte. In einem weiteren Fall wurde durch den Schlichter ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, der von beiden Parteien angenommen wurde. Hierbei handelte es sich um unnötig entstandene Bereitstellungszinsen für eine Baufinanzierung. 

„Beleg für hohe Qualität“

Bei vier Verfahren wurde der Schlichtungsantrag durch den Schlichter als unbegründet zurückgewiesen. Bei zwei Verfahren musste von der Durchführung des Schlichtungsverfahrens abgesehen werden, da zur Sachverhaltsaufklärung eine mündliche Beweisaufnahme erforderlich gewesen wäre und im Rahmen der Schlichtungsordnung lediglich ein schriftliches Verfahren vorgesehen ist.

Für Martin Klein, geschäftsführender Vorstand des Votum-Verbandes, sind die geringen Fallzahlen ein Beleg dafür, dass die Qualität der Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung in Deutschland auf einem hohen Niveau ist. „Sie zeigen zudem, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich diese Tätigkeiten entfalten, ausreichend ist, um den Verbraucherschutz sicherzustellen und eine Notwendigkeit weiterer Reglementierungen nicht besteht“, so Klein.    

Die Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung hat im April 2018 unter der Trägerschaft des Votum-Verbandes ihren Betrieb aufgenommen.

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