Der Jahreswechsel wird still

Einen guten Rutsch und ein gesundes Jahr 2021!

Wie so vieles in diesem Pandemie-Jahr wird auch Silvester still. Raketen, Böller und Co. werden nicht verkauft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin das bundesweite Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk bestätigt. Und weder Pyrotechnik aus dem Internet noch aus Nachbarländern sind eine ratsame Alternative, warnt die Arag Versicherung. Denn die sind teilweise ebenso verboten wie Himmelslaternen. Was an Silvester noch erlaubt und was untersagt ist.

In der Öffentlichkeit gilt ein generelles Versammlungsverbot. Die meisten Kommunen verbieten zudem das Abfeuern von Silvesterfeuerwerk auf öffentlichen Plätzen. Auch einen Verkauf von Knallern und Raketen der Kategorie 2 – etwa Knallfrösche, China-Böller oder Leuchtraketen – gibt es in diesem Jahr nicht.

Silvester-Partys sind tabu

Dennoch ist die private Böllerei nicht in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. Aber es gilt die Kontaktbeschränkung von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und je nach Region oder Bundesland womöglich auch eine nächtliche Ausgangssperre.

Wer nun auf die Idee kommt, Pyrotechnik online oder in Nachbarländern zu kaufen, wird von den Arag Experten eindringlich gewarnt: In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 13 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein.

Pyrotechnik aus dem EU-Ausland

In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Geprüfte Feuerwerkskörper weisen eine Registrierungsnummer, das CE-Zeichen und die Kennnummer der Prüfstelle auf.

Die BAM hat zum Beispiel die europaweit gültige Kennnummer 0589. Werden die Böller im Internet gekauft, ist nicht sichergestellt, dass sie tatsächlich eine EU-Prüfung durchlaufen haben.

Außerdem sind etwa in Polen oder Frankreich auch Feuerwerkskörper der Klasse F3 frei verkäuflich, während diese in Deutschland für Privatpersonen nicht erlaubt sind.

Gleiches gilt für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2. Der Kauf von Pyrotechnik in den Nachbarländern wie Luxemburg, Frankreich oder Polen ist zudem nur sehr eingeschränkt möglich, da vielerorts auch der „kleine Grenzverkehr“ eine Quarantäne nach sich zieht.

Wer noch Pyrotechnik aus dem letzten Jahr aufbewahrt hat, darf die Feuerwerkskörper, wenn sie kühl und trocken gelagert waren, privat abfeuern. Dennoch raten Rechtsexperten der Arag auch hier dringend ab, um das Gesundheitssystem durch typische Böller-Verletzungen nicht noch weiter zu belasten.

Knallerbsen und Co.

Dieses Jahr war verrückt und chaotisch genug. Wieso also nicht den Jahreswechsel bewusst ruhig gestalten? Romantik statt Lärm? Kerzenduft statt Schwarzpulvergestank? Mit Knallerbsen, Wunderkerzen oder Bengalischem Feuer alles kein Problem.

Dabei handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie 1, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen. Zumindest Haustiere werden dankbar sein, denn für sie bedeuten laute Silvesternächte purer Stress. Wie man seine Tiere am besten auf Silvester vorbereitet, hat der Versicherer hier zusammengetragen.

Himmelslaternen tabu

Seit dem verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem letztes Jahr über 30 Affen starben, ist das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen in allen Bundesländern grundsätzlich verboten.

Die drei Frauen, die mit den fliegenden Lampions Silvester feiern wollten, wurden zu hohen Geldstrafen wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt.

Foto: Shutterstock

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