34f GewO: Antragsfrist für Erlaubnis verlängert

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat auf Anraten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) ein Moratorium bei der Erlaubniserteilung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erlassen. Es gilt aber nur für Anträge, die bis zum 1. Juli eingereicht wurden.

Die bislang geltende Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung oder -beratung nach Paragraf 34c GewO verliert Anfang Juli ihre Gültigkeit. Entsprechend hoch ist nach Auskunft von DIHK-Gewerberechtsexpertin Mona Moraht die Zahl der Anträge für eine Erlaubniserteilung gemäß Paragraf 34f GewO, und nicht jeder wird bis zum Stichtag bearbeitet sein.

„Wichtig für den Antragsteller ist, dass er seine Vermittlungstätigkeit auch dann weiter ausüben kann, wenn er seinen Antrag zwar fristgemäß und vollständig eingereicht hat, die Erlaubnis aber bis zum Stichtag in Einzelfällen noch nicht erteilt ist“, so Moraht.

Moratorium bis Ende 2013

Daher sei das BMWI einer Anregung der DIHK nachgekommen und habe die Übergangsfrist für die Erlaubniserteilung gemäß Paragraf 34f GewO im vereinfachten Verfahren bis zum zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Das bedeutet, dass Finanzanlagenvermittler, die bis spätestens 1. Juli 2013 ihren Antrag mit allen Unterlagen bei der zuständigen IHK eingereicht haben, auch dann weiter praktizieren können, wenn die formale Bestätigung noch nicht vorliegt.

Keine Untersagungen und Bußgelder

Das Moratorium gilt für Vermittler, die bereits am Jahresende 2012 tätig waren. Ohne das Moratorium dürfte ein Finanzlagenvermittler, der die Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO nicht rechtzeitig erteilt bekommt, nicht mehr tätig sein.

Von einer Erteilung von Bußgeldern und Untersagungen wegen fehlender Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO und fehlender Eintragung im Vermittlerregister solle im Rahmen des Opportunitätsprinzips bis Jahresende abgesehen werden, wenn der Antragsteller Inhaber der 34c-Lizenz ist, empfiehlt das BMWI.

Fast 17.000 Finanzanlagenvermittler registriert

Bis zum 15. Juni 2013 haben sich 16.845 Finanzanlagenvermittler gemäß Paragraf 34f GewO bei der DIHK registriert. Das sind über viermal so viele wie zur Halbzeit der Frist Ende März.

Quelle: DIHK

Der Großteil (16.678) hat eine Erlaubnis für die Vermittlung von Investmentfonds, 4.407 für geschlossene Fonds und 1.973 für sonstige Vermögensanlagen (Mehrfachzählungen möglich). (jb)

 

Foto: Shutterstock

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