Fehlende Trennschärfe im Verbraucherschutz

Es ist schon fraglich, ob Aktivitäten wie der Verkauf von Mitgliedschaften in der beschriebenen Form überhaupt zum Kapitalmarkt zu zählen sind – wenn ja, dann ist mit der Warnung der Verbraucherschützer jedenfalls nicht der graue, sondern der schwarze Markt gemeint.

Darunter fallen nach Definition der BaFin alle verbotenen Geschäfte sowie alle erlaubnispflichtigen Aktivitäten, die ohne die entsprechende Erlaubnis betrieben werden. Fehlende schriftliche Unterlagen schließen ein reguläres Kapitalmarktprodukt jedoch von vornherein aus und strafbare Handlungen sind ohnehin schwarz.

Der graue Markt hingegen umfasst laut der Behörde erlaubte Geschäfte, für die eine gesonderte Erlaubnis aber nicht erforderlich ist und die nicht dauerhaft unter ihrer Aufsicht stehen. Sie sind also vollkommen legitim (legal ohnehin) und sogar nach Ansicht der BaFin handelt sich trotz der Abwertung als „grau“ um den Normalfall unserer Wirtschaftsordnung.

Vermögensanlagen allenfalls „hellgrau“

Dazu zählen auch Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz, obwohl hierfür ein Prospekt erforderlich ist, der von der BaFin gebilligt wurde. Die Anbieter und Produkte werden aber nicht auf Dauer von der Behörde beaufsichtigt, was nach ihrer Definition die Voraussetzung für „weiß“ wäre.

Wegen der gesetzlichen Prospektpflicht und weiterer Vorschriften sind die Vermögensanlagen-Emissionen aber ohnehin allenfalls als „hellgrau“ einzustufen. Sie mit vorsätzlichen Betrugsmaschen und anderen illegalen Aktivitäten der Online-Abzocker begrifflich in einen Topf zu werfen, ist indes vollends daneben.

Letztlich tun die Verbraucherschützer sich auch selbst keinen Gefallen damit, die BaFin-Definition zu ignorieren und damit die notwendige begriffliche Trennschärfe vermissen zu lassen. Wenn sie immer nur undifferenziert draufhauen, wird am Ende womöglich auch berechtigte Kritik nicht mehr ernst genommen, die es an manchen Produkten und Praktiken im legalen, aber unbeaufsichtigten und damit auch in den Augen der Aufsicht „grauen“ Teil des Kapitalmarkts durchaus geben kann.

Stefan Löwer ist Geschäftsführer der G.U.B. Analyse Finanzresearch GmbH und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

 

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