
Pfändungsschutz beim “P-Konto” ausgeweitet
Der Bundestag hat den Pfändungsschutz von Guthaben auf dem sogenannten “P-Konto” erweitert. Mit der am Donnerstagabend verabschiedeten Reform wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchtem, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert.
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