Aufsichtsübertragung: “Es wird keine grundsätzlichen Änderungen geben”

Foto: Studio Kohlmeier, Berlin
Frank Schäffler

Cash.-Interview mit dem FDP-Finanzexperten Frank Schäffler über den Widerstand aus dem Bundesrat gegen die Pläne zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin.

Cash.-Interview mit dem FDP-Finanzexperten Frank Schäffler über den Widerstand aus dem Bundesrat gegen die Pläne zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin.

Die Bundesratsausschüsse für Finanzen und Wirtschaft und die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen lehnen den Regierungsentwurf zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin ab. Was bedeutet das für das weitere Gesetzgebungsverfahren?

Schäffler: Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, aber nicht aufhalten. Letztlich entscheidet der Bundestag über das Gesetz. Daher ist die Stellungnahme des Bundesrates nicht entscheidend.

Vorgesehen ist, dass der Gesetzentwurf Mitte Juni in zweiter und dritter Lesung den Bundestag passieren soll. Wie ist Ihre Einschätzung: Kommt die Aufsichtsübertragung in der bisher geplanten Form oder nicht?

Schäffler: Ich vermute, es wird im Verlauf noch kleinere Änderungen am Gesetzentwurf geben, aber keine grundsätzlichen Änderungen. Die CDU/CSU wird sich gegen die SPD hier nicht durchsetzen können, da das Projekt im Koalitionsvertrag verankert ist.

Wäre es nicht eine bessere Lösung, der Bafin nur die formelle Aufsicht zu übertragen und das Tagesgeschäft weiterhin den Industrie- und Handelskammern (IHKen) zu überlassen?

Schäffler: Unser Vorschlag ist, die Aufsicht bei den IHKen zu bündeln. Dies hat sich bei den Versicherungsvermittlern schon bewährt und würde eine Zersplitterung der Aufsicht verhindern, die Kosten begrenzt halten und das Vermittlersterben verhindern.

Die Fragen stellte Kim Brodtmann, Cash.

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