
Jobcenter muss nicht für Homöopathie zahlen
Das Jobcenter muss grundsätzlich nicht mehr Medikamente als die Krankenkasse bezahlen. Für Ausnahmen gelten enge Voraussetzungen, hat nun das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden (Urteil vom 10. Januar 2019 – L 15 AS 262/16).
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