
Lunis Vermögensmanagement erhält KWG-Erlaubnis
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Lunis Vermögensmanagement die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) erteilt. Der Vermögensverwalter verlässt damit das Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Service.
mehr