
Ausschließlichkeitsverstoß: Kündigung ohne Abmahnung?
Vertreter, die sich mit Kunden über alternative Anlagen unterhalten und erörtern, ob der Kunde eine sich schlecht entwickelnde Fondspolice kündigen sollten, sind dazu angehalten, Vorsicht walten zu lassen. Das LG München hat entschieden, dass in einem solchen Fall eine fristlose Kündigung ohne …
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