MiFID: VGF schlägt Alarm

Der Verband Geschlossene Fonds e.V. (VGF) empfiehlt jedem Unternehmen in der Branche der geschlossenen Fonds, ob Anbieter, Emittent oder Vertrieb, sich mit dem Thema MiFID intensiv auseinanderzusetzen.

?Nach einer ersten rechtlichen Einschätzung und Auslegung des Wortlauts der EU-MiFID-Richtlinie ist eine Anwendbarkeit der MiFID-Regeln auf geschlossene Fonds nicht auszuschließen?, schreibt der VGF in einer aktuellen Mitteilung. Für eine abschließende Bewertung der konkreten Rechtsfolgen der Richtlinie ist es nach Auffassung der Mitglieder des Verbandes derzeit allerdings noch zu früh.

Die Umsetzung der MiFID könnte laut VGF neben geschlossenen Fonds, auch den gesamten Wertpapierbereich und dessen rechtliche Statik betreffen. Die Einordnung geschlossener Fonds unter die MiFID-Richtlinie hätte demnach eine weitreichende Änderung des bisherigen (rechtlichen) Wertpapierbegriffs in Deutschland zur Folge. Entscheidend ist daher wie der Sinn und Zweck der Richtlinie verstanden und entsprechend in deutsches Recht umgesetzt wird.

Der VGF will deshalb die Frage, wie die Begriffe der Richtlinie wie ?Personengesellschaften? und ?Kapitalmarkt? im Kontext der europäischen Rechtsetzung und unter Berücksichtigung des geltenden deutschen Rechts auszulegen sind aktiv im Zusammenarbeit mit den mit der Umsetzung betrauten Ministerien klären. ?Der VGF sieht es insbesondere als seine Aufgabe an, Materialien über die tatsächliche Handhabung und Ausgestaltung der Anteile an Personengesellschaften zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf Ähnlichkeiten und Besonderheiten im Vergleich zu Wertpapieren zulassen?, schreibt der Verband.

Soweit der Gesetzgeber zu der Auffassung gelangen sollte, geschlossene Fonds würden unter den Anwendungsbereich der MiFID fallen, will der Verband darüber hinaus im Interesse der Gesamtbranche die Umsetzung aktiv begleiten und unterstützen. Dabei soll den Interessen der betroffenen Unternehmen, Vertriebe und sonstiger Marktteilnehmer Geltung verschafft werden.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments