?Anlageverwaltung?: Gesetzentwurf weiter entschärft

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Einführung des Tatbestands der ?Anlageverwaltung?, die nur Banken erlaubt sein soll, verabschiedet und dabei im Wesentlichen die Kritikpunkte des Verbands geschlossene Fonds e.V. (VGF), Berlin, berücksichtigt. Die Neuregelung in Zusammenhang mit der Investition in Finanzinstrumente (Aktien, Zertifikate etc.) wird damit für die Branche – entgegen ersten Befürchtungen – voraussichtlich nur von geringer Relevanz sein.

Für den Tatbestand Anlageverwaltung stellt der Gesetzentwurf nun auf die „Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eine Gemeinschaft von Anlegern,…, mit Entscheidungsspielraum bei der Auswahl der Finanzinstrumente…“ ab. Im Zusammenhang mit weiteren Klarstellungen in der Gesetzesbegründung sei deshalb davon auszugehen, dass nunmehr weder geschlossene Fonds mit Zertifikate- oder Genussrechtsstruktur noch Private-Equity-Fonds, die Beteiligungen an einer AG halten, von der neuen Vorschrift erfasst werden, teilt der VGF mit.

Aufgenommen wurde zudem eine vom VGF geforderte Übergangsregelung. Danach werden Fonds, die bis zum Datum des Kabinettsbeschlusses einen Prospekt veröffentlicht haben, von dem neuen Tatbestand ausgenommen. Auf Basis des vorherigen Gesetzentwurfs hätte laut VGF-Chef Eric Romba einer geschätzten Anzahl von 100 bereits platzierten Fonds die Rückabwicklung gedroht. (sl)

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