?Anlageverwaltung?: VGF sieht noch Korrekturbedarf

Der Verband geschlossene Fonds e.V. (VGF), Berlin, übt weiterhin Kritik an dem Gesetzentwurf zur Definition des Tatbestands der ?Anlageverwaltung?, wonach geschlossene Fonds mit einem Schwerpunkt auf Finanzinstrumenten (Aktien, Zertifikate etc.) nur noch von Banken aufgelegt werden dürfen.

Der Anwendungsbereich sei zwar gegenüber dem zurückgenommenen Entwurf zum ?Effektengeschäft? eingegrenzt und konkretisiert worden, es blieben aber weiterhin wesentliche Rechts- und Abgrenzungsfragen offen, bemängelt VGF-Chef Eric Romba.

Er fürchtet vor allem gravierende Folgen für bereits platzierte Fonds mit Finanzinstrumenten, die auf Basis des bestehenden Rechts konzipiert wurden. Ihnen würde die Rückabwicklung drohen. ?Hierbei sprechen wir über eine geschätzte Anzahl von 100 Fonds, die betroffen wären?, warnt Roma und fordert eine entsprechende Übergangsregelung mit Bestandsschutz.

Zudem solle eine Klarstellung erfolgen, wonach nur der aktive Handel mit Finanzinstrumenten von dem Gesetz erfasst wird. Einmalige Investitionen zum Beispiel von Private-Equity-Fonds oder über Zertifikate in konkrete Objekte müssten auch zukünftig erlaubnisfrei bleiben. Die Einstufung der Anlageverwaltung als Bankgeschäft sei außerdem aus rechtssystematischen Gründen nicht gerechtfertigt, so Romba. Es empfehle sich daher, den Tatbestand als Finanzdienstleistung zu qualifizieren, also mit geringeren Voraussetzungen für die Erlaubnis. (sl)

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