
PRIIPs-Verordnung (II): Auch Vermögensanlagen verschont – fast
Für Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz ist "grundsätzlich" kein Basis-Informationsblatt (KID) nach der PRIIPs-Verordnung erforderlich, teilt die BaFin auf Cash.-Anfrage mit. Ausnahmen sind jedoch nicht ausgeschlossen.
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