
Endspurt zum Immobiliardarlehensvermittler
Ab dem 21. März 2017 benötigen Immobiliardarlehensvermittler eine gesonderte Erlaubnis nach Paragraf 34 i GewO. Wer über diese verfügt, kann Kreditnehmern beispielsweise durch Forwarddarlehen einen echten Liquiditätsvorteil verschaffen. Gastbeitrag von Volker H. Grabis, Deutsche Makler …
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