
Urteil: Mieter müssen verspätete Nebenkosten-Abrechnung nicht zahlen
Vermieter dürfen nur ausnahmsweise nach Ablauf eines Jahres noch Nebenkosten nachfordern. Sie müssen dafür beweisen können, dass sie die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten haben, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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