Kapitalanlagegesetz: „Auslese im Anbietermarkt“

Das Finanzministerium hat einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie im größeren Rahmen eines Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vorgelegt. In den Neuregelungen steckt Zündstoff. Cash.Online befragte dazu exklusiv Eric Romba, den Hauptgeschäftsführer des VGF Verbands Geschlossene Fonds.

Kapitalanlagegesetz: Eric Romba

Cash.Online: Immobilienfonds sollen nach dem Entwurf zum Kapitalanlagegesetz künftig nur noch in Form geschlossener KG-Beteiligungen aufgelegt werden können. Ist Ihre Branche im Wettbewerb mit den offenen Immobilienfonds damit ein Gewinner der Regulierung?

Romba: Den von uns vertretenen Anbietern geht es um einen gesunden Wettbewerb. Dem haben wir uns immer gestellt und werden das auch in Zukunft tun. Auch aus Anlegerperspektive ist es wichtig, über genügend unterschiedliche Investitionsvehikel zur Auswahl zu verfügen. Der Einschnitt für die offenen Fonds ist zwar spürbarer und die Anbieter geschlossener Immobilienfonds befinden sich in einer guten Ausgangssituation, doch auch sie müssen sich in dem vom Kapitalanlagegesetz gesetzten Rahmen bewegen.

So wird wird man überlegen müssen, wie man die gesetzliche Möglichkeit zur Rückgabe von Fondsanteilen in der Konzeption nutzt. Auf diese Art und Weise entsteht eine Art Zwitterwesen zwischen offenem und geschlossenem Fonds. Im Kern bewegen sich die beiden früher voneinander getrennten Assetklassen aufeinander zu. Damit konkurrieren wir letztlich auf einem gemeinsamen Level. Die Investoren sollten letztlich von den neuen Vehikeln profitieren.

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Wie beurteilen Sie das geplante KAGB insgesamt?

In der Gesamtbetrachtung sehen wir das KAGB durchaus positiv. Dass es ein großes Kapitalanlagegesetz gibt, war uns klar. Allerdings hatten die Verbände im Vorfeld dafür plädiert, nicht auch die Produktwelt zu regeln, sondern sich auf die AIF-Manager zu beschränken.

Man muss den Verantwortlichen im BMF um Herrn Wewel aber Respekt dafür zollen, dass sie die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in ein solches, in sich schlüssiges Regelwerk eingebunden haben. Aus Anbietersicht ist darüber hinaus positiv zu beurteilen, dass künftig eine einzige AIFM-Zulassung ausreicht, um Produkte für private und institutionelle Anleger auflegen zu können.

Aus der Branche der geschlossenen Fonds hat es in den ersten Reaktionen auf das Kapitalanlagegesetz allerdings auch reichlich Kritik gehagelt….

…was angesichts einiger geplanter Regelungen auch durchaus nachvollziehbar ist. Wir müssen allerdings sehen, dass so ein Kapitalanlagegesetz – um einmal im olympischen Bild zu bleiben – letztlich im Langstreckenlauf und nicht im Sprint austariert wird. Es wird also noch Bewegung in die Sache kommen, Anpassungen werden erfolgen. Nicht umsonst gilt: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist“.

Welche Regelungen sind aus Sicht Ihres Verbands besonders diskussionswürdig?

Es gibt da einige strukturelle Leerläufer. Die kritikwürdigsten Punkte aus unserer Sicht sind die Begrenzung des Leverage für geschlossene AIF-Beteilgungen auf 30 Prozent und die Festsetzung der Mindestzeichnungssumme für Ein-Objekt-Fonds auf 50.000 Euro.

Positiv ist allerdings, dass die grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen Ein-Objekt-Fonds und der Beteiligung an mehreren Investitionsobjekten im Rahmen der nicht näher definierten „Risikomischung“ erhalten bleibt. Das stand zwischenzeitlich ja durchaus zur Disposition. Auch die Limitierung der Assetklassen ist aus unserer Sicht nicht zielführend – hier hat offensichtlich das Investmentgesetz Pate gestanden. Eine solche Beschränkung hätte spürbare Auswirkungen auf die Realwirtschaft.

Nur ein Beispiel: wäre diese Positivliste bereits vor fünf Jahren aufgestellt worden, hätte sie die Erneuerbare-Energien-Fonds nicht umfasst. Für die Zukunft wäre nach jetzigem Stand der Diskussion beispielsweise die Finanzierung von Stromtrassen oder Elektromobilität über geschlossene AIFs nicht möglich. Sehr viel sinnvoller ist unseres Erachtens hier eine Negativliste der Dinge, die man partout nicht sehen will, aufzustellen. Zumindest eine Öffnungsklausel muss aber eingeführt werden. Und letzten Endes fehlt es dem Entwurf auch an Klarheit in der Übergangsregelung.

Da ist Ihre Verbandsarbeit gefordert. Wie gehen Sie vor?

Momentan sammeln wir noch die Reaktionen der Mitgliedshäuser und arbeiten an unserer Stellungnahme für die Anhörungen. Klar ist allerdings, dass die Vorgaben des Kapitalanlagegesetzes für eine Auslese im Markt der Anbieter sorgen werden.

Interview: Thomas Eilrich, Cash.

Foto: VGF

AIFM-Richtlinie – das wollen die Verbände ändern:

BVI gegen Verbot von Immobilienfonds: Stellungnahme des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) zum AIFM-Umsetzungsgesetz

AIFM-Umsetzungsgesetz: Negative Auswirkungen auf Realwirtschaft: Stellungnahme des Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA)

Gesetzgeber hat über das AIFM-Umsetzungsziel hinausgeschossen: Stellungnahme Votum-Verband

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