BMF legt Diskussionsentwurf zur AIFM-Richtlinie vor

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat endlich den Diskussionsentwurf für die Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) vorgelegt, die bis zum 22. Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.

Thomas Richter, BVI
Thomas Richter, BVI

Laut Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) sichert der Entwurf den Status quo für die von ihm vertretenen Fondsprodukte. „Die Pläne zur Regulierung bestehender Produkte werden den Markterfordernissen größtenteils gerecht“, kommentiert Verbands-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Die existierenden offenen Immobilienfonds sollen gemäß Diskussionsentwurf weiter bestehen bleiben. „Ein Vermögen von insgesamt rund 100 Milliarden Euro in Immobilien-Publikums- und Spezialfonds wird damit in seinem Bestand gesichert“, begrüßt Richter das Vorhaben. Kritisch sieht er hingegen die Pläne, neue Immobilienfonds nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen. „Im Interesse der Anleger sollten die Anbieter auch in Zukunft neue Produktideen als offene Immobilienfonds umsetzen können“, fordert der Verband. Wertpapier-Spezialfonds hingegen sollen nach Interpretation des Verbands unverändert als regulierte Produkte erhalten bleiben.

Für die geplante Einführung einer Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) hatte sich der BVI nach eigenem Bekunden bereits seit längerem eingesetzt. „Damit wird der Weg frei für das Pension-Pooling international tätiger Konzerne in Deutschland“, so Richter. International aufgestellte Unternehmen benötigten Lösungen, mit denen sie ihre dezentral verwalteten Altersvorsorgevermögen in einem insolvenzgeschützten und für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen transparenten Vehikel bündeln können.

Eric Romba, VGF
Eric Romba, VGF

Beim Berliner Initiatorenverband VGF Verband geschlossene Fonds zeigt man sich erfreut, dass das nationale Umsetzungsverfahren damit offiziell begonnen hat. „Nach der Neuordnung des Vertriebs geschlossener Fonds durch das am 1. Juni 2012 in Kraft getretene Vermögensanlagenrecht folgt nun eines unserer Kernanliegen – die Regulierung der Anbieter geschlossener Fonds. Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist damit der letzte Baustein einer umfassenden Regulierung geschlossener Fonds in Deutschland und bringt sie mit anderen Kapitalanlagen auf Augenhöhe“, sagt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. Der Verband werde den 545-seitigen Diskussionsentwurf nun genau prüfen und zu dessen Inhalten Stellung nehmen.

Die Verantwortlichen im VGF wollen ihr Augenmerk darauf richten, dass der Entwurf den Ausgleich zwischen notwendigem Anlegerschutz und unternehmerischer Betätigung wahrt. Sie erwarten, dass die Bereitstellung von Geld durch Fonds als Kapitalsammelstelle künftig in einer sich verändernden Banken- und Finanzierungslandschaft eine noch größere Rolle spielen.

Darüber hinaus gelte es genau darauf zu achten, welche Regelungen im Entwurfs eine originäre Umsetzung der Richtlinie sind und welche Regelungen zusätzlich aufgestellt werden sollen. „Letztere werden sich stets daran messen lassen müssen, ob sie erforderlich sind und falls ja, welche Auswirkungen sie auf die Wettbewerbsfähigkeit von Finanzunternehmen in Deutschland und Europa haben“, heisst es in einer Stellungnahme des VGF zur Vorlage des Entwurfs. (af/te)

Fotos: BVI, VGF

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